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Millionen Euro hat der Bund im Jahr 2016 an Alkopopsteuer eingenommen. Alkopopsteuer? Ja, richtig, eine geniale Erfindung des Gesetzgebers aus dem Jahr 2004. Jedenfalls trat am 1. Juli des Jahres das Alkopopsteuergesetz in Kraft. Natürlich nicht, um zusätzliche Steuern einzunehmen, nein – sondern um die jungen Menschen in unserer Gesellschaft vor den Gefahren des Alkoholkonsums zu bewahren. Die griffen nämlich immer häufiger zu Flaschen, in die Industriefirmen Mixturen aus Branntwein und alkoholfreien oder -armen Getränken abfüllten. Gut viermal soviel wie die ansonsten übliche Branntweinsteuer mussten die gefährdeten Jugendlichen plötzlich dafür berappen. Im Jahr 2005 wurden so satte zehn Millionen Euro in die Staatskasse gespült. Aber darum ging es natürlich nicht. Das Ziel der Alkopopsteuer war ja, sich quasi von selbst wieder in Luft aufzulösen – und das ist vortrefflich gelungen. Die Steuereinnahmen betragen elf Jahr später fast nur noch ein Zehntel der anfänglichen Summe. Offenbar wurden die Jugendlichen von den fertig gemixten Flaschen abgebracht. Stattdessen mixen sie nun steuerbefreit selbst – ob hochprozentiger oder nicht, darüber gibt es keine Studien. Na dann: Zum Wohl!
— eingestellt am 04. Oktober 2017