Korrekte Rechnung
Diese Angaben fordert der Gesetzgeber auf Rechnungen als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug:
- Vollständiger Name und Anschrift des Leistungserbringers
- Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID des Leistungserbringers
- Rechnungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Handelsübliche Bezeichnung und Menge der Lieferung oder der erbrachten Leistung
- Zeitpunkt der Leistung oder der Zeitraum (Monat) in dem sie erbracht wurde. Sofern die Erbringung mit dem Rechnungsdatum übereinstimmt, ist ein Hinweis darauf ausreichend.
- Das für die jeweilige Leistung berechnete Entgelt (netto) getrennt nach Steuersätzen und gegebenenfalls steuerbefreiten Leistungen
- Angewendeter Steuersatz und Steuerbetrag oder der Hinweis zur Umsatzsteuerbefreiung