Start-Verzögerung
Nichts ist so alt wie die Zeitung von gestern – das betrifft selten unsere Beiträge, allerdings ist auch tatort:steuern nicht ganz davon ausgeschlossen. Kaum war die letzte Ausgabe ausgeliefert, wurde im Bundestag beschlossen, den Echteinsatz der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) auf 2023 zu verschieben. Zwar fiel die Bilanz der Pilotphase der eAU positiv aus, es wurde jedoch auch deutlich, dass es in den Arztpraxen pandemiebedingt Verzögerungen bei der technischen Umsetzung gibt. Ärztinnen und Ärzte sind bereits seit Januar 2022 dazu verpflichtet, die Krankschreibungen über die Telematikinfrastruktur an die Krankenkassen zu melden. Viele Praxen sind dazu derzeit noch nicht in der Lage. Sie drucken wie gewohnt die Krankmeldungen aus und geben sie den Versicherten mit. Deswegen wird die Pilotphase – vorerst(?) – bis zum 31. Dezember 2022 ausgeweitet. Wir sind gespannt, ob diese Fristverlängerung ausreicht.
— eingestellt am 16. Mai 2022