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Not macht erfinderisch – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Brennpunkt

Not macht erfinderisch

Seit Jahren beschäftigt sich tatort:steuern mit den großen Themen des Steuerrechts. Mal werden neue Regelungen im Einkommen- und Umsatzsteuerrecht und ein anderes Mal die Körperschaft- oder auch die Lohnsteuer thematisiert. Das Bundesfinanzministerium liefert ständig neuen Stoff für unsere Mandantenzeitschrift.

Doch es gibt auch viele kleinere Steuerarten und Abgaben, die nicht im Rampenlicht der großen Politik stehen. Dennoch belasten sie den Bürger, sind jedoch für die Empfänger überlebenswichtig.

Über 11.000 Städte und Gemeinden regeln unseren Alltag: Unter anderem werden Straßen und Schulen gebaut, Schwimmbäder unterhalten, Parks und Friedhöfe bewirtschaftet, und die Kommunen sorgen auch dafür, dass wir einen Reisepass für die nächste Fernreise bekommen. Umfang und Vielfalt der Aufgaben nehmen ständig zu.

Und wie werden diese Aufgaben finanziert? Durch unsere Steuern: Die Gemeinden erhalten circa 15 Prozent des gesamten Einkommen- und zwei Prozent des Umsatzsteueraufkommens. Darüber hinaus fließen ihnen die gesamten Steuereinnahmen aus der Gewerbe- und der Grundsteuer zu. Die Höhe der Grundsteuer ist nach der Neubewertung aller Grundstücke gerade stark in der Diskussion. Die große Politik hat den Kommunen Aufkommensneutralität versprochen, das heißt, dass durch die Änderungen das Steueraufkommen im kommenden Jahr im Vergleich zum diesjährigen für sie gleich bleiben wird. Das heißt jedoch nicht, dass jeder Grundstückseigentümer die gleiche Steuer bezahlt. Denn offen ist in vielen Gemeinden noch die Höhe des Hebesatzes ab 2025. Dort, wo der Geldbedarf groß ist, und das ist meist der Fall, können und werden die Kommunen diesen Hebel nutzen.

Aber es gibt auch andere Quellen. Zum Beispiel nutzen die Kommunen die Tatsache, dass in unserer modernen Gesellschaft die Menschen mobil sind und oft an einem Ort wohnen und in andere zum Arbeiten oder schlicht zum Leben, zum Beispiel an den Wochenenden, fahren. Oder sie reisen aus privaten oder geschäftlichen Gründen in andere Städte. Hier setzt die Kreativität der Gemeinden an, um zusätzliche Einnahmen zu generieren. Sie erheben selbst Steuern und Gebühren, wie die Zweitwohnungs- und die Bettensteuer (auch CityTax genannt). Beides darf die Gemeinde individuell regeln. Folglich gibt es in Deutschland verschiedenste Regelungen zu den Fragen: Wer ist überhaupt zahlungspflichtig? Und in welcher Höhe? Bei der Zweitwohnungssteuer variiert der Steuersatz zwischen 8 bis über 20 Prozent der Nettokaltmiete. Die Berechnung der City Tax hat zudem unterschiedliche Berechnungsgrundlagen. Dieser bundesweite Flickenteppich steigert sicher nicht die Reiselust.

Eine einheitliche Regelung wäre aus Gründen der Berechenbarkeit für den Bürger wünschenswert und würde die Akzeptanz für diese Abgaben erhöhen. Aber aufgrund unterschiedlicher Interessen in den einzelnen Gemeinden ist das wohl kaum realistisch. tatort:steuern gibt Ihnen in dieser Ausgabe einen Überblick über diese Themen.

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