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Mehr Netto vom Brutto – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Kanzleieinblicke

Mehr Netto vom Brutto

Lohn- und Gehaltsoptimierung bei A&L

Langsam aber sicher nähern wir uns dem Jahresende und damit auch den betrieblichen Weihnachtsfeiern hierzulande. Ob derartige Arbeitnehmerzuwendungen steuerlich geltend gemacht werden können, ist allerdings nicht nur zu Weihnachten ein wichtiges Thema. Denn welcher Arbeitnehmer freut nicht über ein bisschen „Mehr Netto vom Brutto“?

Bei der Lösung dieser Gleichung denken Sie wohl möglich an eine Gehaltserhöhung. Doch nicht immer ist dies auch der beste Weg, um Arbeitnehmern einen wirklichen Vorteil zu verschaffen. Oft steigt nämlich nicht nur das Gehalt, sondern auch die damit einhergehende Steuerlast.

Mit Hilfe einer Lohn- und Gehaltsoptimierung hingegen erhalten Mitarbeiter einen echten Mehrwert durch höhere Nettoauszahlungen. Denn laut Einkommenssteuergesetz können bestimmte Lohnbausteine das steuer- und sozialpflichtige Brutto anteilig ersetzen und dabei steuerlich begünstigt oder gar steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt werden.

Auf diese Weise können Sie als Unternehmer das monatliche Einkommen Ihrer Angestellten aufstocken und gleichzeitig positiv zur Bindung ans Unternehmen beitragen. Anerkennung und Vergütung spielen für Mitarbeiter eine sehr wichtige Rolle. Sie sind engagierter und bleiben länger im Unternehmen, wenn Sie sich wertgeschätzt fühlen.

Tank- oder Essenswertmarken waren in der Vergangenheit hierzu oftmals probate Mittel, doch gelten heutzutage als eher dürftige Maßnahmen. Gute Mitarbeiter zu gewinnen, gelingt nur, wenn Sie es schaffen, sich als herausragender Arbeitgeber zu positionieren. Das Leasing von (E)-Bikes oder auch Zuwendungen für Gesundheitserholungsbeihilfen wie Rückenkurse können wertvolle Instrumente sein, um soziale Verantwortung für Ihre Belegschaft zu zeigen.

Das Wichtigste für Sie als Unternehmer ist jedoch, dass die Lohn- und Gehaltsoptimierung für beide Seiten eine Win-win-Situation darstellt. Denn nach der Gehaltsumwandlung müssen für die Sachzuwendungen oftmals keine oder nur verringerte Sozialabgaben durch den Arbeitgeber gezahlt werden, wodurch Ihr Unternehmen kostentechnisch entlastet wird.

Unser Lohn-Team bei A&L ist hier genau der richtige Ansprechpartner für Sie. Wir haben langjährige Erfahrung mit dem bedarfsgerechten und korrekten Einsatz solcher steuer- oder sozialabgabenfreien Zuschläge. Als „Lohnstrategen“ bieten wir Ihnen verlässliche und fachlich fundierte Beratung in allen Fragen Ihrer Lohnkostenoptimierung. Dabei versuchen wir, alle Spielräume im Rahmen der aktuellen Gesetzeslage kreativ auszuschöpfen.

Mit unseren maßgeschneiderten Konzepten können wir so auch Ihrem Unternehmen zu einem effektiveren Personal- und Kostenmanagement verhelfen. Lassen Sie uns darüber sprechen! Für einen ersten Überblick fordern Sie gern unsere Broschüre zur Lohn- und Gehaltsoptimierung an.

Seien Sie schon auf die nächste Ausgabe von tatort:steuern gespannt, in der ich Ihnen wieder Neues aus unserer Kanzlei berichte.

Ihre Franziska Weller

 

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