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Als Ausgleich
Zur Abfederung der Inflation, die uns seit mehr als zwei Jahren fest im Griff hat, haben Arbeitgeber seit 26. Oktober 2022 die Möglichkeit, Arbeitnehmern eine Inflationsausgleichsprämie zu zahlen. Der Staat fördert diese Sonderzahlung bis zu einer Höhe von 3.000 Euro durch die Befreiung von Steuern und Sozialabgaben. Laut der repräsentativen Studie „TeamBank-Liquiditätsbarometer“ hat seitdem nicht einmal die Hälfte der Arbeitnehmer einen Inflationsausgleich vom Arbeitgeber bekommen. Dabei ist die Verteilung in den Einkommensgruppen durchaus unterschiedlich. 64 Prozent der Beschäftigten mit einem Haushaltsnettoeinkommen über 4.000 Euro erhielten bisher die Sonderzahlung. Hingegen wurde nur an drei von zehn Beschäftigten, die über weniger als 2.000 Euro netto verfügen, die Prämie gezahlt. Noch bis zum 31. Dezember 2024 ist die Zahlung von Inflationsausgleichsprämien möglich.
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