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Tücken der Erbfolge – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Testament

Tücken der Erbfolge

Wird der Nachlass nicht geregelt, kann Vermögen zu Unfrieden und sehr unglücklichen Zusammensetzungen der Erbengemeinschaft führen. Deshalb: Wird die gesetzliche Erbfolge nicht gewünscht, ist ein Testament zu empfehlen.

Gibt es sie noch, die „intakte“ Familie? Es wird geheiratet und geschieden, sich neu verbunden oder gleich gar nicht verbunden. Doch das Erbrecht ist in einem Gesetz geregelt, das über 100 Jahre alt ist – dem BGB. Die Erbfolge ist darin auf die Blutlinie konzentriert, mit Ausnahme der Ehegatten. Laut Gesetz erben, neben dem Ehegatten, in erster Linie die Abkömmlinge. Das sind Kinder, Enkelkinder und so fort, wobei der noch Lebende die nächste Generation ausschließt. Sollten keine Abkömmlinge vorhanden sein, geht die gerade Linie „nach oben“ zu den Eltern und deren Abkömmlingen und so fort.

Durch die unsteten Formen unseres Zusammenlebens kommt es oft zu nicht bedachten Auswirkungen im Rahmen der Erbfolge, insbesondere bei sogenannten Patchwork-Familien.

Beispiel Maria und Viktor leben mit ihren Kindern zusammen im eigenen Haus. Maria hat ihren Sohn Fritz mit in die Ehe eingebracht, daneben haben sie noch gemeinsame Kinder. Bei einem Autounfall erliegt Maria sofort ihren Verletzungen, ihr Sohn Fritz verstirbt danach im Krankenhaus. Viktor sieht sich nun hinsichtlich der selbst genutzten Immobilie in Erbengemeinschaft mit seinen Kindern und dem ehemaligen Partner von Maria, dem Vater von Fritz. Eine sicherlich nicht gewollte Konstellation, die hätte verhindert werden können.

Was können Sie tun?

Wichtig ist in erster Linie, sich rechtzeitig Gedanken zu machen und professionellen Rat einzuholen. Sollte es notwendig sein, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen, dann halten Sie Ihren letzten Willen in einem Testament fest. Das Testament sollte mindestens die Bestimmung des oder der Erben enthalten und ist damit Grundlage für die Verteilung und Verwendung Ihres Nachlasses. Es kann notariell oder eigenhändig verfasst werden. Das eigenhändige Testament muss vollständig von Hand geschrieben sein, es sollte datiert sein und muss unterschrieben werden.

Für den Inhalt gilt der Grundsatz der Testierfreiheit. Es können zum Beispiel Vor- und Nacherben benannt und Auflagen sowie Vermächtnisse bestimmt werden. Auch können gemeinschaftliche Testamente von Ehegatten, die einander bedingen, errichtet sowie eine Testamentsvollstreckung angeordnet werden.

Über den Nachlass nachzudenken und gegebenenfalls Regelungen zu treffen, ist empfehlenswert, denn keiner kann bei dem unvermeidlichen Übergang etwas mitnehmen. Auch wenn es schon seit Jahrtausenden Grabbeigaben gibt, erfreuen diese nur die Forscher oder vorher die Grabräuber. Sie können jetzt noch bestimmen, was aus Ihrem Vermögen wird, um den Einzelnen oder die Gemeinschaft zu unterstützen.

TIPP Ein notariell aufgesetztes Testament vereinfacht und beschleunigt die Abwicklung des Erbfalls.

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