KfW-Darlehen
HELP!
Bund und Länder haben in der Corona-Krise unkompliziert nicht rückzahlbare Zuschüsse für Solo-Selbstständige, Freiberufler und Unternehmen bis zehn Beschäftigte ausgezahlt. Die einmaligen Höchstbeträge lagen durchschnittlich zwischen 5.000 und 15.000 Euro. Das mag für kleine Firmen zunächst reichen. Aber was ist mit Unternehmen, die mehr als zehn Mitarbeiter haben und in Zahlungsschwierigkeiten geraten?
Bislang sind für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern keine Zuschüsse vorgesehen. Die Bundesregierung hat jedoch Sonderkreditprogramme über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen platziert. Diese Kreditprogramme sollen die negativen Folgen der Corona-Krise abfedern. tatort:steuern vergleicht die einzelnen Kreditprogramme und gibt Tipps, wem diese helfen oder wen sie weiter in die Krise führen könnten.
Welche Sonderprogramme der KfW gibt es?
1. KfW Unternehmerkredit Programm 047
Dieses Programm ist bestimmt für kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer und Freiberufler. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen bereits mindestens fünf Jahre am Markt tätig ist.
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
Das wesentliche Kriterium für die Inanspruchnahme ist, dass das Unternehmen zum 31. Dezember 2019 gesund war. Der Antrag ist über die Hausbank zu stellen, und diese nimmt eine Risikoüberprüfung vor. Auf eine eigene Risikoüberprüfung der KfW bis drei Millionen Euro wird verzichtet. Die Hausbank benötigt in der Regel die Jahresabschlüsse 2017 bis 2019, eine Liquiditätsberechnung für die kommenden zwölf Monate, aus der sich der benötigte Kreditbetrag errechnet, oder einen Investitionsplan.
Darlehen können für folgende Maßnahmen gewährt werden:
- Investitionen
- Betriebsmittel inklusive Warenlager
- Erwerb von Beteiligungen oder Unternehmen
Ausgeschlossen sind Finanzierungsinanspruchnahmen zur Umschuldung oder auch Rückführungen einer in Anspruch genommenen Kreditlinie.
Achtung Für die gesamte Laufzeit des Darlehens sind Gewinn- und Dividendenausschüttungen ausgeschlossen. Erlaubt sind marktübliche Vergütungen an Geschäftsinhaber. Unter Vergütungen sind Gehälter von Geschäftsführern oder Entnahmen von Einzel- oder Mitunternehmern einer Personengesellschaft gemeint. Wie das Wort „marktüblich“ zu interpretieren ist, ist nicht ganz klar. Gemeint ist wohl die Vergütung oder die Privatentnahme, die auch vor der Corona-Krise gezahlt wurde.
Die Konditionen
- Laufzeit bei Krediten über 800.000 Euro bis zu sechs Jahren bei höchstens zwei Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Laufzeit.
- Laufzeit bei Krediten bis 800.000 Euro bis zu zehn Jahren bei höchstens zwei Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Laufzeit.
- Der Zinssatz orientiert sich an der Bonität des Unternehmens und beträgt 1,0 bis 2,12 Prozent für die gesamte Laufzeit.
Die Bereitstellung
Der Darlehensvertrag mit der Hausbank ist bis zum 31. Dezember 2020 abzuschließen. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent. Der Betrag ist in einer Summe oder in Teilen abrufbar. Die Abruffrist beträgt zwölf Monate. Nicht abgerufene Beträge verfallen danach. Ab dem sechsten Monat der Abruffrist wird eine Bereitstellungsprovision von monatlich 0,15 Prozent von der KfW berechnet. Will das Unternehmen nicht den Gesamtkredit abrufen, ist ein Verzicht auf den Restbetrag möglich.
- Die Tilgung erfolgt entweder in vierteljährlichen gleich hohen Raten oder bei endfälliger Tilgung zum Laufzeitende.
Haftungsfreistellung und Sicherheiten
Die KfW stellt den Finanzierungspartner (Hausbank) bei kleinen und mittleren Unternehmen zu 90 Prozent von der Haftung frei. Das heißt, die Hausbank übernimmt lediglich zehn Prozent eigene Haftung.
Achtung Laut KfW-Merkblatt zu diesem Kreditprogramm sind für den Kredit beim Finanzierungspartner (Hausbank) bankübliche Sicherheiten zu stellen. Das ist mit der Hausbank zu verhandeln. Da die Hausbank selbst nur für zehn Prozent Ausfallrisiko haftet, sollten sich die Sicherheiten, wie persönliche Bürgschaften, auf maximal zehn Prozent des beantragten Kredites beschränken. Oftmals wollen die Hausbanken jedoch höhere Sicherheiten, was zu verhandeln ist.
Fazit Eine echte Hilfe sieht tatort:steuern in dem Programm 047 nicht. Es handelt sich um einen Kredit, der zurückgezahlt werden muss, und nicht um einen Zuschuss. Die Hilfe liegt vielleicht im günstigen Zinssatz, bedeutet aber auch eine Ausschüttungssperre für bis zu zehn Jahren. Für Investitionen oder geplante Unternehmenskäufe kann dieses Programm eine Hilfe darstellen, aber auch nur, wenn Gesellschafter oder Unternehmer nicht auf Gewinnausschüttungen angewiesen sind.
2. KfW Schnellkredit 078
Auch dieser Kredit steht Unternehmen zur Verfügung, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend Finanzierungsschwierigkeiten haben. Zu dem oben genannten Unternehmerkredit bestehen folgende wesentliche Unterschiede:
- Der Kredit kommt nur für Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern in Betracht.
- Gefördert werden ebenfalls laufende Kosten einschließlich solcher für das Warenlager sowie für Investitionen.
- Voraussetzung für die Genehmigung ist, dass Unternehmen mindestens seit dem 1. Januar 2019 am Markt aktiv sind und in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben. Es bestehen somit erheblich vereinfachte Zugangsmöglichkeiten ohne eine weitere Risikoprüfung der Hausbank oder der KfW.
- Auch bei diesem Darlehen sind Gewinnausschüttungen während der Laufzeit des Kredites nicht erlaubt. Zusätzlich sind die Vergütungen für Geschäftsführer auf 150.000 Euro pro Jahr und pro Person während der Laufzeit des Kredites gedeckelt. Für Einzelunternehmen und die Gesellschafter von Personengesellschaften könnte dies analog bedeuten, dass sie nur bis zu 150.000 Euro pro Jahr und pro Person für private Zwecke entnehmen dürfen. Hierzu gibt es aktuell keine Aussage der KfW.
- Ausgeschlossen sind ebenfalls Umschuldungen und die Ablösung von Kreditlinieninanspruchnahmen. Das gilt auch für Finanzinvestitionen wie Unternehmensbeteiligungen oder die Vergabe von Darlehen.
Die Konditionen
- Die Kreditsumme beträgt maximal 500.000 Euro bei Unternehmen mit zehn bis 50 Mitarbeitern und maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern.
- Die Laufzeit beträgt bis zu zehn Jahren bei höchstens zwei Tilgungsfreijahren und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit.
- Der Zinssatz beträgt drei Prozent per anno über die gesamte Laufzeit.
Die Bereitstellung
- Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent, und der Betrag ist innerhalb eines Monats nach Zusage in einer Summe abzurufen.
- Die Tilgung erfolgt in vierteljährlichen gleich hohen Raten.
Haftungsfreistellung und Sicherheiten
- Die KfW stellt den Finanzierungspartner (Hausbank) zu 100 Prozent von der Haftung frei. Die Bestellung von Sicherheiten ist nicht zulässig.
Fazit Von der Corona-Krise betroffene Unternehmen haben mit diesem Programm einen sehr unbürokratischen und einfachen Zugang. Zudem wird keine Sicherheit benötigt, die Haftung übernimmt der Staat. Aber Achtung: Auch hier sind während der Gesamtlaufzeit keine Gewinnausschüttungen erlaubt, und die Vergütung ist pro Person auf 150.000 Euro im Jahr gedeckelt. Und bei drei Prozent Zinsen sprechen wir nicht von einem Schnäppchen. Der Unternehmer sollte sich im Klaren sein, ob er es auch wirklich schafft, den Kredit innerhalb der Laufzeit zurückzuzahlen, und ob er mit den Vergütungseinschränkungen bis zu zehn Jahren leben kann.
Hinweis Auch für Start-ups, die weniger als fünf Jahre auf dem Markt sind, gibt es den sogenannten ERP Gründerkredit Programm 073, welcher im Wesentlichen an die Konditionen des oben beschriebenen KfW Unternehmerkredits Programm 047 angelehnt ist.
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