tatort:steuern Schlagwortsuche Archiv
Bescheinigung erforderlich – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

kompakt

Bescheinigung erforderlich

In unserer letzten Ausgabe berichteten wir über die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen. Der Steuerbonus setzt die Vorlage einer Bescheinigung des Fachunternehmens voraus, das mit den Baumaßnahmen beauftragt wurde. Diese muss nach amtlich vorgeschriebenem Muster erstellt sein. Glücklicherweise hat das Bundesfinanzministerium nun zwei entsprechende Musterbescheinigungen veröffentlicht, in denen Inhalt, Aufbau und Reihenfolge der Angaben vorgegeben sind und von denen nicht abgewichen werden darf. Die Bescheinigungen können dem Bauherren in elektronischer Form – also per E-Mail – zugestellt werden. Handwerksbetriebe, die energetische Maßnahmen an Mehrparteienhäusern mit mehreren selbst genutzten Eigentumswohnungen durchführen, müssen grundsätzlich für jede einzelne Eigentumswohnung eine Bescheinigung ausstellen. In Ausnahmefällen darf aber eine Gesamtbescheinigung ausgestellt werden, beispielsweise wenn der Sanierungsaufwand das Gesamtgebäude betrifft.

BMF, Schreiben v. 31.3.2020, IV C 1 – S 2296-c/20/10003 :00150

© malins - stock.adobe.com