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Verlängerung – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

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Verlängerung

Am 23. März 2020 ist das KfW-Sonder­programm gestartet. In den ersten zwölf Monaten wurden insgesamt 49 Milliarden Euro als Kredite zur Abfederung der Corona-Krise vor allem an kleine und mittelständische Unternehmen vergeben. Wirtschafts- und Finanzministerium des Bundes haben sich im März darauf verständigt, das Sonderprogramm bis zum 31. Dezember 2021 – also um sechs Monate – zu verlängern. Gleichzeitig stehen Unternehmen seit dem 1. April 2021 künftig deutlich höhere maximale Kreditbeträge für Kleinbeihilfen zur Verfügung.

Für den KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig

Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.

Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als sechs Jahren wird die Kreditobergrenze auf 1,8 Millionen Euro erhöht.

Die KfW-Corona-Hilfe steht Unternehmen zur Verfügung, die nachweislich vor Ausbruch der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren.

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