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Fehlerfrei

Man sollte annehmen dürfen, dass uns mit besseren technischen Lösungen auch zunehmend Fehler erspart bleiben. Zum Bedauern mancher Nutzer von Firmenfahrzeugen sind derzeit bei Weitem nicht alle elektronischen Fahrtenbücher ausgereift. Einem Geschäftsführer, der sich auf das Fahrtenbuch der im Auto eingebauten Telematiklösung verlassen hatte, wurde genau das zum Verhängnis. Die Kilometerstände des Fahrtenbuches stimmten nicht mit denen der Werkstattrechnungen überein, sodass das Finanzamt die Fahrtenbuchmethode nicht anerkannte und den Arbeitslohn des Geschäftsführers erhöhte. Für die private Nutzung des Fahrzeugs wurde die 1-Prozent-Methode angewendet. Das Niedersächsische Finanzgericht bestätigte das in der Verhandlung. Ein Abgleich der GPS-Daten mit dem tatsächlichen Kilometerstand des Wagens fand nie statt. Den Richtern reichte die bloße Erfassung der Bewegungsdaten nicht aus. Die Fahrtanlässe waren nicht zeitnah erfasst worden, nicht eindeutig privat oder dienstlich zuzuordnen und das Fahrtenbuch ließ weit in die Vergangenheit hinein Änderungen zu. Im Urteil wird erklärt, dass momentan noch kein System als elektronisches Fahrtenbuch von den Finanzbehörden offiziell anerkannt wurde.
FG Niedersachsen, Urteil vom 23.01.2019, 3 K 107/18

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