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Nicht jeder bekommt im Leben eine zweite oder dritte Chance – schon gar nicht vom Finanzamt. Aber Ausnahmen bestätigen mitunter die Regel. Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern noch keinen oder keinen kompletten Corona-Bonus gezahlt haben, können das noch bis zum 30. Juni 2021 nachholen.
Zur Erinnerung: Unternehmer können bis 1.500 Euro steuer- und sozialabgabenfrei an ihre Arbeitnehmer zahlen. Der Bonus soll zwar im Zusammenhang mit der Corona-Krise stehen, gilt aber für alle Branchen und Berufe. Dabei ist aber zu beachten: Für den Bonus ist lediglich der Zeitraum verlängert worden. Für 2021 gibt es keine nochmalige Prämie. Die Zahlung darf nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Das heißt: Bisher üblicherweise gezahlte Boni, Erfolgsprämien oder Urlaubsgelder dürfen nicht gestrichen oder gekürzt und in einen Corona-Bonus umgewandelt werden. Übrigens können nach wie vor auch Minijobber und Arbeitnehmer in Teilzeit oder in Kurzarbeit den steuerfreien Bonus in voller Höhe erhalten.

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