tatort:steuern Schlagwortsuche Archiv
Steuerberater-Latein – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Kompakt

Steuerberaterlatein  – Teil 1

 

Das deutsche Steuerecht ist sicher nicht unkompliziert und für viele unserer Leser mitunter das sprichwörtliche Buch mit sieben Siegeln. So ist auch die Sprache der Steuerberater gespickt mit ungewöhnlichen und zuweilen amüsanten Begriffen. tatort:steuern will ein bisschen Licht ins Dunkel bringen und erklärt, was kaum jemand versteht.

Beim Mantelkauf mögen Sie zunächst an Trenchcoat, Macintosh oder Ulster denken. Für Ihren Steuerberater handelt es sich dabei jedoch um den Kauf von Anteilen an einer nicht mehr tätigen Kapitalgesellschaft. Diese ist in der Regel vermögenslos. Durch den Zufluss von Kapital kann die Gesellschaft wieder tätig werden. Der Käufer spart sich somit die Gründungskosten und kann überdies frühere Verluste der Gesellschaft von seinen späteren Gewinnen abziehen.

Eine stille Gesellschaft zeichnet sich nicht durch ein Zusammensein ohne Gespräche aus. Sie ist aus steuerlicher Sicht eine Sonderform der Gesellschaft, bei der sich eine Person – auch eine juristische Person, also eine andere Gesellschaft – mit einer Einlage an einem Handelsgewerbe beteiligt. Die Beteiligung geht in das Vermögen des Inhabers über. Der stille Gesellschafter ist selbst nicht in der Geschäftsführung tätig, wird aber zwingend am Gewinn beteiligt. Eine Verlustbeteiligung kann jedoch ausgeschlossen werden.

Der Tenor singt uns nicht nur auf den Opern- und Konzertbühnen etwas vor. Im Steuerrecht versteht man darunter den Kerninhalt eines Urteils oder Entscheides. Er ist generell das, worauf es ankommt. Im Steuerbescheid wäre das zum Beispiel die nach Art und Betrag festgesetzte Steuer. Wie im Theater kann der Tenor also auch bei der Steuer ziemliche Zahnschmerzen bereiten.