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Null Abgaben
Manche Arbeitgeber sind vielleicht der Meinung, dass der Staat mit der Inflationsausgleichsprämie einen Teil seiner sozialen Verantwortung an die Unternehmen delegiert. Die Bundesregierung sieht das anders: „Der Bund ist bereit, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien“.
Hier das Wichtigste zur neuen Regelung:
- Der Begünstigungszeitraum ist zeitlich befristet – vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024.
- Zahlungen an Arbeitnehmer sind bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich.
- Der steuerliche Freibetrag kann in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden.
- Die Prämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
- Es genügt, wenn der Arbeitgeber bei Gewährung der Prämie auf den Zusammenhang mit der Preissteigerung hinweist.
- Es handelt sich um eine freiwillige Leistung für jeden Arbeitgeber. Es gibt keine Regelung, dass sie ausgezahlt werden muss.
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