tatort:steuern Schlagwortsuche Archiv
Zuschlag – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Nachrichten

Zuschlag

Ob Fußball, Handball, Eishockey oder welchen Ligasport man auch immer zu seinem Beruf erkoren hat – gespielt wird meist am Wochenende, und auch Feiertage sind nicht immer spielfrei. Die Hälfte der Spiele finden auswärts statt, weshalb die Spieler einen Teil ihrer Arbeitszeit am Wochenende im Mannschaftsbus absitzen. Für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit stehen Arbeitnehmern steuerfreie Zuschläge zu, die ein Verein seinen Spielern sowohl für die Sonn- und Feiertagsspiele als auch für die Fahrten im Mannschaftsbus zahlte. Das zuständige Finanzamt sah jedoch die Reisezeit zu den Auswärtseinsätzen lediglich als bloßen Zeitaufwand, da es sich nicht um eine belastende Tätigkeit handele. Der Teil der Zuschläge hierfür wäre zu versteuern, verlangten die Beamten. Der Verein klagte vorm Finanzgericht, das im Sinne der Mannschaft entschied: Die passive Reisezeit gehört zur Arbeitszeit. Die Zuschläge sind zu Recht steuerfrei. Das Finanzamt ging in Revision, allerdings erfolglos. Der Bundesfinanzhof bestätigte die Steuerfreiheit der Zuschläge auch für die Zeiten der Hin- und Rückfahrten, da diese für die Spieler verpflichtend sind, zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden und ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers und im Zusammenhang mit der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung stehen.

BFH, Urteil vom 16. Dezember 2021, AZ VI R 28/19

Hier finden Sie zusätzliche Informationen zu Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen

© Alexander Filon - stock.adobe.com