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Gold fasziniert die Menschheit seit Jahrtausenden – als Währung, als Wertanlage und als Symbol für Wohlstand. Besonders begehrt ist Anlagegold, dessen Ankauf von der Mehrwertsteuer befreit ist.
Jedes Jahr veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine Liste des befreiten Anlagegoldes. Diese Liste legt fest, welche Münzen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union während des kommenden Jahres ohne Mehrwertsteuer gehandelt werden dürfen.
Doch nicht jede Goldmünze erfüllt die strengen Kriterien. Die Mehrwertsteuerbefreiung gilt nur für Münzen, die:
- nach dem Jahr 1800 geprägt wurden,
- einen Feingehalt von mindestens 900 Tausendsteln besitzen,
- in ihrem Ursprungsland als gesetzliches Zahlungsmittel galten oder noch gelten,
- zu einem Preis verkauft werden, der den Goldwert um nicht mehr als 80 Prozent übersteigt.
Auch wenn eine Münze nicht auf der Liste steht, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass sie steuerpflichtig ist. Falls sie dennoch die Kriterien der Mehrwertsteuerrichtlinie erfüllt, kann sie individuell geprüft und unter Umständen ebenfalls von der Steuer befreit werden.
Verzeichnis der befreiten Goldmünzen 2025
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