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Ohne Umsatzsteuer – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Nachrichten

Ohne Umsatzsteuer

Gute Nachrichten für Kleinunternehmer: Ab dem 1. Januar 2025 gelten für sie neue Umsatzgrenzen. Der Vorjahresumsatz muss künftig unter 25.000 Euro liegen und darf im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigen. Neu ist zudem, dass es sich nunmehr um „harte“ Grenzen handelt. Bei einem Umsatz von mehr als 100.000 Euro im laufenden Jahr entfällt der Kleinunternehmerstatus sofort, und Umsatzsteuer muss auf den Rechnungen ausgewiesen und an das Finanzamt abgeführt werden. Die Grenzen werden auf die Netto- und nicht mehr auf die Bruttosummen angewendet.

Zukünftig wird die Regelung internationalisiert. Unternehmer aus anderen EU-Ländern können somit die deutsche Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn sie hauptsächlich in Deutschland Umsätze erzielen. Im Gegenzug dürfen in Deutschland ansässige Unternehmer für Auslandsumsätze die Regelungen des jeweiligen EU-Staates nutzen.

Für erhebliche Erleichterung sorgt auch, dass ab 2024 von Kleinunternehmern keine jährliche Umsatzsteuererklärung mehr eingereicht werden muss.

Die Nutzung der Kleinunternehmerregelung bleibt freiwillig. Es ist also weiterhin möglich, auch bei Unterschreitung der Umsatzgrenzen Umsatzsteuer auf Rechnungen auszuweisen.

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