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Wenn’s um Geld geht – Finanzkasse – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Brennpunkt

Wenn’s um Geld geht – Finanzkasse

Man bringt Geld zur Bank und bekommt dafür Zinsen – mal mehr, mal weniger. Aber immerhin etwas. Dieses Prinzip, das jahrzehntelang klar und sicher erschien, gerät nun ins Wanken. Banken haben Negativzinsen eingeführt oder überlegen, das zu tun. Insbesondere Geschäftskunden müssen nun auf höhere Kontoguthaben Beträge an die Bank abführen, die auch als Strafzinsen bezeichnet werden. Hintergrund: Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat seine Geldpolitik auf seiner Sitzung im September wie erwartet unverändert gelassen. Damit bleibt der Leitzins beim historischen Nullwert. Die Kreditinstitute selbst müssen sogar einen Negativzins von 0,5 Prozent zahlen, wenn sie Geldmengen bei der EZB einlegen.

Die Banken wollen nun mit Negativzinsen vor allem Neukunden davon abhalten, größere Beträge anzulegen. In der Konsequenz wirft das Ersparte kein Geld mehr ab. Es kostet Geld und wird sich im Laufe der Jahre verringern. Umgekehrt profitiert derjenige, der sich Geld leiht, von historisch niedrigen Darlehenszinsen.

Vor diesem Hintergrund mutet es einigermaßen erstaunlich an, dass im Steuerrecht noch immer mit Zinssätzen gerechnet wird, die sich auf fünf bis sechs Prozent pro Jahr belaufen. So müssen zum Beispiel Steuerzahler, die ihre Steuern erst spät entrichten oder stunden lassen, satte sechs Prozent Zinsen zusätzlich an das Finanzamt abführen. Pro Jahr nimmt der Fiskus so mehr als eine Milliarde Euro durch Zinsen auf Steuernachzahlungen ein.

Der Bundesfinanzhof hat indes Zweifel daran geäußert, dass der hohe Zinssatz noch rechtmäßig ist. Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Der Bundesgerichtshof spricht von Zinswucher, wenn der vom Gläubiger verlangte Zinssatz mindestens doppelt so hoch ist wie der vergleichbare Marktzins. Insoweit stellt sich die Frage nach dem Vergleichsmaßstab: Gilt hierfür der Zinssatz für kurzfristige Konsumentenkredite oder der faktisch nicht mehr existente Zinssatz für Tagesgeldanlagen bei einer deutschen Bank?

Auch in anderen Bereichen des Steuerrechts führen die hohen Zinssätze zu teilweise abstrusen Ergebnissen. Wird beispielsweise ein Mietwohngrundstück verschenkt oder vererbt, kommt es für die Bewertung darauf an, ob vom Gutachterausschuss Liegenschaftszinssätze vorliegen oder nicht. Falls ja, gelten aktuell sehr niedrige Sätze. Falls nicht, greifen die hohen gesetzlichen Zinssätze, die zu erheblich niedrigeren Grundbesitzwerten führen. Es hat sich ein Zweiklassensystem entwickelt. Eine höhere oder niedrigere Steuerbelastung hängt davon ab, ob die Gutachterausschüsse für die relevanten Bewertungsstichtage nun „geeignete“ Liegenschaftszinssätze zur Verfügung stellen können oder nicht.

Im Interesse einer realitätsgerechten Besteuerung ist eine Absenkung der Zinssätze in den Steuergesetzen also dringend geboten. Gesetzgeberische Aktivitäten sind in diesem Zusammenhang allerdings nicht erkennbar.

Immerhin zahlt das Finanzamt auch sechs Prozent Zinsen auf sehr spät festgesetzte Steuererstattungen und verlangt keine Strafzinsen auf frühzeitig und im Einzelfall vielleicht sogar zu hoch geleistete Steuervorauszahlungen. Manchmal ist die Finanzkasse die beste Bank.

© remotevfx - stock.adobe.com Quelle: EZB