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In letzter Minute
Wie schon bei der Erbschaftsteuer wurde es auch diesmal knapp. Der Bundestag hat am 18. Oktober 2019 drei Gesetze zur Umsetzung der Grundsteuerreform verabschiedet, die vom Bundesrat am 8. November 2019 bestätigt wurden. Das Bundesverfassungsgericht hatte das bisherige System für verfassungswidrig erklärt und eine Frist zur Veröffentlichung der Neuregelung bis zum 31. Dezember 2019 gesetzt.
Die Höhe der Grundsteuer soll sich bald nicht mehr ausschließlich nach dem Bodenwert richten. Künftig werden auch Erträge aus dem Grund und Boden – wie zum Beispiel Mieteinnahmen – berücksichtigt. Für die Bundesländer gibt es eine Öffnungsklausel, die abgeänderte Bewertungsverfahren ermöglicht. Da für die reformierte Grundsteuer zunächst die Werte der Grundstücke und die statistischen Miethöhen festgestellt werden müssen, wird diese erst ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Wie sich die Berechnung der Grundsteuer im Detail ändert und worauf Immobilienbesitzer zukünftig achten müssen, behandelt tatort:steuern in einer der nächsten Ausgaben ausführlich.
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