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Mehr als 190.000 selbstständige Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung geschützt. Die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge tragen sie dabei selbst. Die andere Hälfte ist zu 20 Prozent durch einen Bundeszuschuss und zu 30 Prozent von der Künstlersozialabgabe der Unternehmen, die Leistungen von Künstlern und Publizisten verwerten, finanziert. Der Abgabesatz wird jeweils für das Folgejahr festgelegt und bemisst sich an den an Künstler und Publizisten gezahlten Entgelten.

Für das Jahr 2024 bleibt dieser Abgabesatz bei 5,0 Prozent. Infolge der Coronapandemie hätte er ursprünglich auf 5,9 Prozent angehoben werden müssen. Allerdings sind die Einnahmen aus der Künstlersozialabgabe mittlerweile wieder auf dem Stand der Jahre vor der Pandemie. Zudem werden zusätzlich Bundesmittel in Höhe von 175 Millionen Euro bereitgestellt.

© Jacob Lund - stock.adobe.com

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