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Um weiterhin die Liquidität von Unternehmen in der Krise zu sichern, verlängert die Bundesregierung das KfW-Sonderprogramm bis zum 30. Juni 2021. Neu ist, dass seit dem 9. November 2020 auch Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten über ihre Hausbank Schnellkredite bei der KfW beantragen können. Abhängig vom 2019 erzielten Umsatz kann die Kreditsumme bis zu 300.000 Euro betragen. Verbessert wurden zusätzlich die Regelungen zur Tilgung der Schnellkredite für alle Kreditnehmer. Seit dem 16. November 2020 ist eine vorzeitige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich, um die Kombination mit anderen Corona-Hilfsprogrammen zu erleichtern. Hier noch einmal die Eckpunkte für KfW-Schnellkredite:

Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag in der Ausgabe 02 2020.

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