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Erhöht I – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

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Erhöht I

Im Mai 2022 wurde das Steuerentlastungsgesetz 2022 im Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz kurz darauf zugestimmt. Neben dem einmaligen Kinderbonus von 100 Euro im Juli und der Energiepreispauschale im September wird es rückwirkende Änderungen für die Lohnsteuer geben.

Der Grundfreibetrag wird ab 1. Januar 2022 um 363 Euro auf 10.347 Euro angehoben. Gleichzeitig wird der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht. Soweit es im Juni oder Juli noch nicht geschehen ist, muss der bisher vorgenommene Lohnsteuerabzug von Arbeitgebern korrigiert werden. Beziehen Arbeitnehmer keinen Lohn mehr, weil zum Beispiel das Arbeitsverhältnis beendet wurde, entfällt die Verpflichtung zur Neuberechnung.

Sollten Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug für die Monate Januar bis einschließlich Mai oder sogar darüber hinaus bis Dezember 2022 nicht geändert haben, können die höheren Freibeträge in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

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