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Kauf einer Immobilie – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

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Kauf einer Immobilie

Nicht zuletzt auch durch den Mietendeckel ist die Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt angespannter denn je. Viele Eigentumswohnungen werden lieber zum Verkauf angeboten, als sie zu vermieten. Auch der Blick auf ganz Deutschland zeigt die Zunahme von Wohnungsverkäufen. Das gesamte Wohnungsangebot als Eigentum ist innerhalb eines Jahres auf Deutschlands größtem Immobilien-Marktplatz um 20 Prozent gestiegen. Vielleicht denken auch Sie aktuell darüber nach, Ihr Eigentum zu verkaufen oder eine Immobilie zu erwerben. In diesem Beitrag informieren wie Sie darüber, was es beim Kauf einer Immobilie alles zu beachten gilt.

KAUF EINER IMMOBILIE Oft handelt es sich um eine große Summe Geld, die investiert wird. Damit sowohl der Käufer und der Verkäufer ihre Rechte kennen und eine rechtlich wasserfeste Gestaltung des Vertrages gesichert ist, wird der Kauf von Häusern, Grundstücken oder Eigen­tumswohnungen nur durch eine notarielle Beurkundung rechtskräftig.

VERTRAGSGESTALTUNG Der Käufer wird erst Eigentümer des Grundstücks oder der Immobilie, wenn er im Grundbuch eingetragen ist. Da es in dem Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Eintragung ins Grundbuch jedoch einige Dinge zu beachten gilt, sind verschiedene Absicherungen im Kaufvertrag für Käufer und Verkäufer geregelt.

FÄLLIGKEIT DES KAUFPREISES Im Kaufvertrag wird festgehalten, dass der Kaufpreis erst fällig wird, wenn sichergestellt ist, dass der Käufer das unbelastete Eigentum erhalten wird. Der Notar kümmert sich um alle nötigen gerichtlichen, privaten und behördlichen Erklärungen und stellt die nötigen Anträge. Erst, wenn alle Unterlagen vorliegen, wird der Kaufpreis fällig.

ÜBERGANG VON BESITZ UND EIGENTUM Sobald der Käufer im Grundbuch eingetragen ist, wird er Eigentümer der Immobilie. Der sogenannte wirtschaftliche Übergang bezeichnet den Zeitpunkt, wenn der Käufer schon vor dem Grundbucheintrag berechtigt ist, die Immobilie wie sein Eigentum zu nutzen. Dieser Zeitpunkt wird im Kaufvertrag geregelt. Alle Erträge, wie beispielsweise Mieteinnahmen, stehen dem Käufer ab diesem Zeitpunkt zu. Es müssen jedoch auch alle Kosten vom Käufer getragen werden.

Ein Antrag auf Umschreibung des Eigentums wird erst dann vom Notar eingereicht, sobald der Kaufpreis vollständig gezahlt wurde.

ENERGIEAUSWEIS Der Energieausweis gibt Aufschluss über die energetische Bewertung des Gebäudes. Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, dem Käufer einen Energieausweis vor der Beurkundung zur Verfügung zu stellen. Davon ausgenommen sind Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern, Baudenkmäler, Gebäude mit einer besonderen Nutzung (Werkstätten, Ställe) und Gebäude, die nicht regelmäßig beheizt oder gekühlt werden (z.B. Ferienhäuser).

FINANZIERUNG Oft wird die Immobilie zumindest zum Teil über einen Bankkredit finanziert. Die Bank und der Käufer regeln die Höhe der Zinsen und die Rückzahlung des Darlehens durch einen entsprechenden Vertrag. Als Absicherung für die Bank, falls das Darlehen nicht zurückgezahlt werden kann, wird das Grundstück meist als Sicherheit verwendet und mit einer Grundschuld oder Hypothek belastet.

KONTAKT
Spielen Sie mit dem Gedanken eine Immobilie zu erwerben oder zu verkaufen? Dann zögern Sie nicht, mit Ihren Fragen auf uns zu zukommen. Wir beraten Sie gerne aus steuerlicher Sicht rund um das Thema Immobilienkauf und -finanzierung.

Unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Webseite: www.hptp.de