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Schwebende Unwirksamkeiten – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Glosse

Wer gelegentlich im Katechismus der römisch-katholischen Kirche blättert (und wer tut das nicht), dem wird bekannt sein, dass es unterschiedliche Arten der Sünde gibt. Da ist peccatum clamans, die himmel­schreiende Sünde, ganz obenauf. Die lässliche Sünde, uns allen als peccatum veniale bekannt, am unteren Ende des Spektrums. Und schließlich der household name unter den Sünden, peccatum mortale, die Todsünde.

Von ihr sind wiederum sieben Unterarten bekannt, und von diesen sieben haben sechs seit Beginn der Moderne ordent­lich Federn gelassen. Hochmut ist uns in die Wiege gelegt, Neid gehört zur kapitalistischen Grundausstattung, Zorn ist unser Salz an der Suppe im Straßenverkehr, und die Erfolgsgeschichte der Streamingdienste ist ohne unsere allgemeine Trägheit gar nicht vorstellbar. Seit über ein Viertel von uns krankhaft übergewichtig ist, mag man sich über Völlerei kaum noch ereifern, und das einzige Problem mit unserer Wollust ist, dass wir sie fast nur noch mit ausreichend WLAN an der Milchkanne ausüben können. Die einzige Todsünde, die es noch ab und zu so richtig krachen lässt, ist die gute alte cupiditas. Die Habgier. Das übersteigerte Streben nach materiellem Besitz und der starke Unwille, diesen zu teilen.

Ein Rückblick ins Jahr 2002: Prinz Willem-Alexander der Niederlande heiratet seine Máxima, Ostdeutschland ächzt unter der Elbflut, und Abdul Rahman, der afghanische Minister für Luftfahrt, wird auf dem Flughafen von Kabul von wartenden Pilgern erschlagen, weil er mit der einzigen flugfähigen Maschine nach Mumbai und nicht nach Mekka fliegen möchte.

Und im Dezember macht ein Ehepaar ein Angebot für den Kauf einer Eigentumswohnung. Am 7. Januar 2003 nimmt der Verkäufer das Angebot an. Die Wohnung wird vermietet. Und ungefähr (aber leider, leider nur ganz ungefähr) zehn Jahre später entscheidet sich das Ehepaar zum steuerfreien Verkauf.

Ja, aber! Hat der beauftragte Makler denn noch nie etwas von der zehnjährigen Spekulationsfrist gehört? Hat die Habgier sein bisschen Verstand umnebelt? Genau elf Tage fehlen noch zum Ablauf der Frist, als der Makler die Eheleute den Verkauf besiegeln lässt. Elf Tage! Kann er nicht zählen? Nicht einmal an elf Fingern? Aber natürlich gibt es im lokalen Finanzamt Menschen, die das können. Elf Tage zu früh. Der Verkauf der Wohnung fällt damit unter sonstige Einkünfte. Der erzielte Veräußerungsgewinn – immerhin stattliche 200.000 Euro – ist der Einkommenssteuer unterworfen.

Aber wir haben die sanierungsrechtliche Genehmigung doch erst einen Monat später erhalten, rufen die Eheleute, blitzgescheit. Nix da, ruft das Finanzamt ungerührt zurück, das Ausbleiben der Genehmigung macht den Kaufvertrag nur schwebend unwirksam. Sobald sie vorliegt, wirkt sie zurück. Der Vertrag ist schwebend unwirksam? Richtig. Die Genehmigung wirkt zurück? Korrekt. Eine Rose ist eine Rose, und elf Tage zu früh sind elf Tage zu früh. Die Eheleute verlieren ihr Verfahren. Und selbstverständlich verfluchen sie ihn bis ins siebte Glied, den avarus sectorem, ihren habgierigen Makler. Aber wie wir alle wissen: Nulla pendens inefficacia remedium est. Gegen schwebende Unwirksamkeiten ist eben einfach kein Kraut gewachsen.

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