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Mit Gehaltsumwandlung zum E-Bike
Wer kennt sie nicht, die Neujahrsvorsätze? Mehr Bewegung, bewusster leben, öfter zu Fuß gehen oder das Fahrrad nehmen, statt mit dem Auto zu fahren … Inzwischen sind seit Neujahr bereits drei Monate vergangen und viele Vorsätze sind schon wieder in Vergessenheit geraten. Trotzdem spricht nichts dagegen, sie auch jetzt noch in die Tat umzusetzen, zum Beispiel mit einem E-Bike. In diesem Artikel erklären wir, welche Vorteile E-Bikes bieten und wie die Gehaltsumwandlung dafür für Arbeitnehmer und Arbeitgeber funktioniert.
NACHHALTIGKEIT IM ALLTAG
E-Bikes liegen bereits seit einigen Jahren voll im Trend, denn sie bieten eine umweltfreundliche Mobilitätslösung, die besonders in großen Städten mit oft starkem Verkehrsaufkommen attraktiv ist. Wer nachhaltiger leben und sich mehr bewegen möchte, kommt mit einem E-Bike mit Sicherheit auf seine Kosten. Für jeden Bedarf und Anspruch gibt es das passende Modell, egal, ob man entspannt unterwegs sein und mehr Unterstützung durch den Motor haben möchte oder sportlich fahren will. Neben City-E-Bikes für den Alltag und kürzere Strecken gibt es Trekking-E-Bikes und E-Mountainbikes für sportlichere Fahrten sowie Cargo-E-Bikes, mit denen auch Kinder oder Einkäufe transportiert werden können. So eignet sich das E-Bike nicht nur für den Weg zur Arbeit, sondern auch für viele weitere Einsatzbereiche im Alltag.

E-BIKE ARBEITGEBERZUSCHUSS
Mit JobRad können Arbeitgeber E-Bikes (oder auch klassische Fahrräder) als Benefit für ihre Mitarbeitenden anbieten. Das funktioniert wie folgt: Mitarbeitende suchen sich ein Rad bei einem Händler aus, das anschließend geleast wird, in der Regel über einen Zeitraum von 36 Monaten, und über eine Gehaltsumwandlung finanziert wird. Die monatliche Leasingrate wird dabei vor Steuern vom Bruttogehalt abgezogen, wodurch Mitarbeitende sparen können. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, sich freiwillig an den Kosten zu beteiligen, etwa durch einen Zuschuss zur Leasingrate oder durch die Übernahme von Versicherungs- oder Serviceleistungen. Alternativ kann das E-Bike auch vollständig über die Gehaltsumwandlung finanziert werden. Für Arbeitgeber ist dieser Benefit mit geringen oder sogar gar keinen zusätzlichen Kosten verbunden.

Aus unserer Sicht
Die Bezuschussung und Gehaltsumwandlung zur Finanzierung eines E-Bikes ist ein freiwilliger, meist kostenneutraler Benefit für Arbeitgeber. Sie ermöglicht Mitarbeitenden nachhaltige Mobilität, fördert die Gesundheit und steigert gleichzeitig die Arbeitgeberattraktivität. Der Einfluss auf Gehalt und Rente ist gering, der Mehrwert für Motivation, Image und Mitarbeiterbindung dafür hoch.
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