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Umgesetzt – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Kompakt

Umgesetzt

Nach Wochen des Verzichts sind endlich Restaurantbesuche unter strengen Hygieneauflagen wieder möglich. Um Einbußen der Gastronomen abzumildern, wird für den Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis zum 30. Juni 2021 der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsleistungen auf sieben Prozent abgesenkt. Das gilt jedoch nicht für den Ausschank von Getränken, sofern diese – wie zum Beispiel Milch oder Milchmischgetränke – nicht ohnehin bereits dem ermäßigten Steuersatz unterliegen. In Restaurants, die schon eher wieder Gäste begrüßen, bleibt bis Ende Juni umsatzsteuermäßig alles beim Alten – also bei den 19 Prozent. Gourmetköche können sich freuen, kaufen sie doch Hummer, Langusten Austern und Schnecken für 19 Prozent Umsatzsteuer ein, dürfen aber die Schalentiere mit unverändertem Verkaufspreis für sieben Prozent anbieten.

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