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Risiken der Inhouse-Buchhaltung – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Kanzlei

Risiken der Inhouse-Buchhaltung

Die Buchhaltung stellt für Unternehmen eine wesentliche Pflicht dar. Viele unterschätzen jedoch oft die Tatsache, dass die Buchführung die Grundlage für die Umsatzsteuervoranmeldungen, den Jahresabschluss, die Steuererklärungen und weitere Aufzeichnungspflichten ist. Nicht jeder Unternehmer ist sich dessen bewusst. Meist wird in dem Prozess nur eine notwendige, nicht allzu geschätzte Verpflichtung gesehen.

Die Werbung vieler Softwareanbieter lässt uns in dem Glauben, dass die Buchhaltung etwas Schöpferisches hat und es schon immer ein Traum jedes Unternehmers war, Umsatzvoranmeldungen zu erstellen. Darüber hinaus soll es mit der entsprechenden Software gelingen die Buchhaltung ganz unkompliziert zu erstellen. Darum ist es nicht verwunderlich, wenn einige Unternehmer mit den technischen Hilfsmitteln und der versprochenen künstlichen Intelligenz ihre Buchhaltung in die eigenen Hände nehmen.

 

Wir erleben es häufiger, dass unsere Mandanten die Buchhaltung selbst machen möchten und wir mit der Mandantenbuchhaltung „nur noch“ den Abschluss und die jährlichen Steuererklärungen erstellen sollen. Ab einer gewissen Größenordnung der Unternehmen kann dies auch durchaus sinnvoll und der richtige Schritt sein. Aber nicht zu jeder Zeit und um jeden Preis. Die Wahl der Software sollte genau überdacht werden. Oft wird auf Softwarelösungen zurückgegriffen, die nicht alle Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung erfüllen. Das führt anschließend dazu, dass der Anbieter unter Umständen gewechselt werden muss, was mit einem hohen Aufwand verbunden ist und oft in einem Datenchaos endet.

Die Einstellung einer Buchhaltungskraft, die sich im Unternehmen um die Buchhaltung kümmern soll, scheint dann eine passende Lösung zu sein. Meist ist dies mit einem weiteren Wechsel der Software und steigenden Kosten verbunden. Verlässt dann allerdings die Buchhaltungskraft das Unternehmen ist der Unternehmer mit seinen Daten wieder sich selbst überlassen.

Vorhandende Mängel können zwar oft zum Teil im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten beseitigt werden, dies führt jedoch zu steigenden Kosten. Das bedeutet, dass die Inhouse-Buchhaltung oft mehr Kosten verursacht, als wenn die Buchhaltung von Anfang an von einem Steuerbüro erstellt worden wäre.

Gern geben wir unseren Mandanten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Buchhaltung unsere Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchhaltung mit Bearbeitungshinweisen an die Hand. Dadurch ist gewährleistet, dass die Qualität der Buchführung dem Unternehmer, dem Finanzamt und Ihrem Steuerberater genügt.

Bevor Sie den Schritt gehen und sich selbst um die Buchhaltung kümmern, nehmen Sie höhere Anfangskosten in Kauf und richten Sie gemeinsam mit uns die Buchhaltung ein. Gern prüfen wir auch die von Ihnen erstellte Buchführung und helfen Ihnen bei dem Umstellungsprozess.

Sprechen Sie uns an! Unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Webseite: www.hptp.de

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