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19 : 7 für den Umsatz-steuerwahnsinn – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Kompakt

19 : 7 für den Umsatzsteuerwahnsinn

Der Vorstoß der FDP, die Umsatzsteuer für Hotelübernachtungen auf sieben Prozent zu senken, hatte der Partei im Jahr 2009 viel Ärger eingebracht. Mittlerweile kämpft sie um einen einheitlichen Steuersatz für alles, außer auf Grundnahrungsmittel und Kultur. Jetzt hat sich die FDP-Fraktion mit einer „Kleinen Anfrage“ zum Thema Umsatzsteuer an die Bundesregierung gewendet. Darin wird festgestellt: Es gibt heute satte fünf Umsatzsteuersätze.

Der Regelsteuersatz beträgt 19 Prozent. Zusätzlich gibt es 54 Produktgruppen mit einem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent. Darüber hinaus beträgt die Umsatzsteuer für landwirtschaftliche Erzeugnisse 10,7 und für Forsterzeugnisse 5,5 Prozent. Bei Kleinunternehmern und für Lieferungen ins Ausland gelten sogar nur null Prozent.

Bereits 2010 hatte der Bundesrechnungshof festgestellt, dass die Umsatzsteuerermäßigungen schwierig von regelbesteuerten Umsätzen abzugrenzen sind und einen hohen Personaleinsatz erfordern, um eine gesetzeskonforme Besteuerung sicherzustellen. Angemessene Kontrollen sind nur mit einem enormen Verwaltungsaufwand zu leisten. Auch sind die Ermäßigungen häufig sachlich nicht mehr begründet. Er empfahl „Jede einzelne Begünstigung sollte auf systematische Schwachstellen untersucht und kritisch hinterfragt werden.“

Die FDP-Fraktion möchte nun von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie hoch die Umsatzsteuersätze in den anderen EU-Staaten sind und wie sich eine Harmonisierung auf 16 Prozent über alle Produktgruppen auswirken würde. Sie wird um eine Begründung zu ganz konkreten Ermäßigungen gebeten und gefragt, ob sie diese für angemessen hält.

Dabei geht es unter anderem um die Ermäßigung für Krabben und Garnelen, nicht aber für Hummer und Langusten oder um sieben Prozent auf Kartoffeln, aber nicht auf Süßkartoffeln. Gleiches gilt für in Essig eingelegte Trüffel, aber nicht für alle anderen Trüffel-Zubereitungen. Der ermäßigte Steuersatz für Kaffee, Tee, Mate, Topinambur und Gewürze wird generell hinterfragt. Ebenso interessieren die ermäßigten Sätze für „to go“-Speisen und -Getränke, aber nicht für den Verzehr im Restaurant, da der Verkaufspreis für beides gleich ist. Auch die Höhe der jährlichen Steuerausfälle durch „Karussellgeschäfte“ wird angefragt.

Zudem wird gefragt, ob die Bundesregierung die Ermäßigungen im Ergebnis als versteckte Subventionierung einzelner Branchen und somit als Wettbewerbsverzerrung betrachtet.
tatort:steuern erwartet gespannt die Antwort der Bundesregierung und wird darüber informieren.

Die komplette „Kleine Anfrage“ finden Sie hier

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