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Auch wenn aus allseits bekannten Gründen in den letzten Monaten Betriebsveranstaltungen mit Mitarbeitern ausfallen mussten, sind die Anlässe zum Feiern nicht weniger geworden. Ob Kick-off, Jubiläum, Sommerfahrt oder Weihnachtsfeier – ein geselliges Fest hebt die Moral und fördert den Zusammenhalt des Teams. Die Kosten für die Firmenfeste sind für jeden Mitarbeiter bis 110 Euro steuerfrei. Das gilt sogar für zwei Events im Jahr. Allerdings ist Vorsicht bei der Berechnung geboten. Neben den Kosten für Speisen und Getränke, den DJ, Raummiete oder Dekoration – also alles, was zu einem gelungenen Fest beiträgt – muss auch Unvorhergesehenes einbezogen werden. Der Bundesfinanzhof erklärte in einem Urteil aus dem April 2021, dass Stornokosten für kurzfristige Absagen einzelner Teilnehmer dem zugewandten Aufwand für die anwesenden Mitarbeiter zuzurechnen sind. Das kann mitunter schnell zu einer Überschreitung des Freibetrages und somit zu versteuerndem Einkommen führen. Um keine Katerstimmung aufkommen zu lassen, sollten bei der Buchung kurzfristige Absagen der angemeldeten Mitarbeiter einkalkuliert werden.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 29. April 2021, AZ VI R 31/18

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