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Steuer-geschichte(n) – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

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Steuer-geschichte(n)

Steuern zu zahlen, gehört so selbstverständlich zu unserem Leben, dass sich wahrscheinlich kaum jemand fragt, wann und von wem sie überhaupt erfunden wurden. tatort:steuern begibt sich für Sie auf die Reise in die Geschichte. (X)

Zum Ende des 19. Jahrhunderts setzte sich in den deutschen Einzelstaaten die Einkommensteuer endgültig durch. Preußen holte im Jahr 1890 Johannes von Miquel als Finanzminister nach Berlin. Das von ihm entwickelte revolutionäre Steuersystem – das Kommunalabgabengesetz von 1893 – ist noch heute in Grundzügen gültig. Wesentliche Änderung seiner Steuerreform war die Steuerprogression in der Einkommensteuer, bei der sich erstmals die Steuersätze nach der Höhe der Jahreseinkommen richteten. Zusätzlich wurden die Gewerbe- und Vermögensteuer eingeführt. Die Erbschaftsteuer kam schließlich im Jahr 1906 dazu.

Aufgrund der Finanznot im Deutschen Reich während des Ersten Weltkriegs wurde der Umsatzsteuergedanke wieder aufgegriffen. Als Steuer auf inländische Warenlieferungen wurde 1916 der Warenumsatzstempel eingeführt, der 1918 durch das System der Allphasen-Bruttoumsatzsteuer abgelöst wurde. Die Erlöse aus dieser Steuer flossen dem Reich zu.

Nach Gründung der Weimarer Republik reformierte Finanzminister Matthias Erzberger das Steuersystem erneut. Die zahlreichen parallel existierenden Einkommensteuern der einzelnen Länder wurden vereinheitlicht, und die Körperschaftsteuer wurde „erfunden“. Aufgrund des dreistufigen Systems aus Reichsfinanzministerium, Landes- und örtlichen Finanzämtern konnte immer effizienter auf Vermögen und Einkommen zugegriffen werden. Die Steuereinnahmen wurden zwischen der Republik und den Ländern aufgeteilt, wobei die Einkommensteuer zur wesentlichen Einnahmequelle des Reichs wurde.

Quelle: Der Zehnte – ein Streifzug durch die Steuergeschichte | Steuern und Finanzen | bpb.de

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