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Noch schnell die Welt retten – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Brennpunkt

Noch schnell die Welt retten

Auf der ersten Weltklimakonferenz 1995 in Berlin versprach die damalige Bundesumweltministerin Angela Merkel im Namen der deutschen Delegation, sich frühzeitig auf den größten Beitrag zur Treibhausgas-Reduktion aller Industriestaaten zu verpflichten. Große Worte, die die Bundesregierung schon kurz darauf in eine Art Schockstarre versetzten, bis Greta Thunberg und „Fridays for Future“ nicht mehr zu überhören waren.

In den 24 Jahren seit Berlin hätte man ein Klimakonzept mit Hand und Fuß entwickeln können. Stattdessen kommen nun jetzt erst die „Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030“. Sie stützen sich im Wesentlichen auf vier Elemente: Förderung von CO2-Einsparung, Bepreisung von CO2, Rückgabe in Form von Entlastungen der Bürger und schließlich regulatorische Maßnahmen spätestens ab 2030.

Das Papier erhält jedoch kein Wort dazu, wie CO2 auf natürlichem oder technologischem Weg abgebaut werden kann. Es existiert keine Aussage zum Schutz der heimischen Wälder geschweige denn zu Initiativen gegen die Vernichtung der tropischen Regenwälder oder der Taiga Russlands. Das Ziel ist, bis spätestens 2050 Klimaneutralität in Deutschland zu erreichen. Wie soll man das schaffen, wenn man kaum über das Verbot von Ölheizungen und die Erhöhung der Spritpreise hinauskommt?

Was passiert aus steuerlicher Sicht? Um einen Ausgleich für die CO2-Bepreisung zu schaffen, wird die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent angehoben. Das soll vor allem Berufspendlern, denen kein ausgebautes Nahverkehrsnetz zur Verfügung steht, zugutekommen. Es gilt aber auch für Pendler, die mit der U-Bahn in Berlin von Neukölln nach Spandau fahren können, und nicht für solche, denen für ihre 15 Kilometer über Land nur dreimal täglich ein Bus als Alternative bleibt.

Für sämtliche Reisen mit der Bahn soll der einheitliche ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent gelten, wodurch Bahntickets zehn Prozent günstiger werden. Die Bahn verspricht, zusätzlich auf die übliche Preiserhöhung zum Jahresende zu verzichten. Aber wie lange bleibt es bei der Zurückhaltung, und wird dies auch für alle Sparpreisangebote gelten?

Im Gegenzug soll die Luftverkehrsabgabe erhöht werden. Nicht einzuschätzen ist, ob die Rechnung aufgeht. Aus Zeitgründen bleibt wohl auch weiterhin der Flieger für viele die erste Wahl – deutlich vor der Bahn. Auch ein umfassendes Sanierungsprogramm für die Bahn wird daran nicht wesentlich etwas ändern.

Was noch? Die EEG-Umlage soll schrittweise gesenkt werden, um die Haushalte bei den Stromkosten zu entlasten. Das ist grob gerechnet eine Entlastung pro Kopf von bis zu fünf Euro. Im Jahr, wohlgemerkt!

Interessant bleibt hingegen, dass die vergünstigte Dienstwagenbesteuerung für E-Autos verlängert wird. Weiterhin sollen zur Förderung der Elektromobilität die Steuerbefreiung bestehen bleiben sowie die Kaufprämie für entsprechende Fahrzeuge erhöht werden. Ob das ausreicht? Wie man die Elektromobilität voranbringt, könnte Deutschland sich von Norwegen abgucken, wo für Elektroautos keine Umsatzsteuer erhoben wird, Ladestationen kostenfrei genutzt werden können und Parkgebühren in den Innenstädten entfallen. Gemessen an der Dringlichkeit für den Schutz des Klimas, wirken die Maßnahmen zögerlich und inkonsequent. Es gibt Länder in Europa, die uns auf diesem Gebiet um einiges voraus sind.

© Sergey Nivens - stock.adobe.com; Quelle: Bundesministerium der Finanzen

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