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Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Kanzlei

Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben

Die Arbeitswelt ist nicht erst seit Corona digitaler, mobiler und flexibler geworden. Weiterhin ist unsere Gesellschaft vom Megatrend „Individualisierung“ geprägt: Viele gestalten heute ihr Leben viel stärker nach ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen. Individuelle Freiheit und Selbstbestimmung sind Werte, die zunehmend auch im beruflichen Alltag von Angestellten jedweden Alters angestrebt werden. Arbeitgeber sind daher im Zugzwang: Wer im „war of talents“ wettbewerbsfähig bleiben möchte, muss auch nach Corona für flexible Angebote offenbleiben.

Viele Beschäftigte haben sich durch Corona an flexible Arbeitszeit- und Arbeitsortmodelle gewöhnt. In der Corona- Pandemie war es zwingend notwendig zur Betreuung von Kindern und Angehörigen bei flexiblen Arbeitszeiten von zu Hause zu arbeiten. Dabei haben viele nicht nur Nachteile, sondern auch Vorteile entdeckt. So haben sich Beschäftigte seit Corona an flexiblere Arbeitszeitmodelle gewöhnt, um Beruf und Privatleben besser vereinbaren zu können oder einfach mehr Lebenszeit für Familie, Freizeit und die eigenen Bedürfnisse zu haben.

Insbesondere für familiär gebundene Mitarbeiter und Fachkräfte mit Weiterbildungsambitionen sind flexible Arbeitszeitmodelle und die damit einhergehenden zeitlichen Freiräume interessant, steigern die Zufriedenheit am Arbeitsplatz und die Lebensqualität. Und auch für Arbeitgeber bringt die Flexibilisierung von Arbeitszeit und -ort Vorteile. Neben einer oftmals höheren Motivation und Produktivität, Stressreduktion für Mitarbeiter sowie geringeren Fehlzeiten, gelten Arbeitgeber, die die „Work-Life-Balance“ fördern, als attraktiver, profitieren von einer stärkeren Mitarbeiterbindung und geringeren Fluktuation.

Wer die Wahl hat …

Die Möglichkeiten, Arbeitszeit flexibel an den betrieblichen Bedarf und die Wünsche der Beschäftigten anzupassen, sind vielfältig. Ob Home-Office, Workation, klassische oder variable Teilzeit oder ein längeres Sabbatical – es gibt eine Reihe von Arbeitszeitmodellen, doch die Kunst liegt darin, das passende auszuwählen. Motive und Interessen sowohl der Unternehmensführung als auch der Beschäftigten spielen dabei eine wichtige Rolle, Branchenbedingungen und natürlich die Vereinbarkeit der konkreten Arbeitsprozesse mit den verschiedenen Modellen gilt es zu berücksichtigen.

Grenzen des Gestaltungsspielraums

Fest steht: Nicht in jedem Unternehmen können flexible Arbeitszeiten umgesetzt werden. Spitzenreiter hinsichtlich der Arbeitszeitflexibilisierung sind Unternehmen wie Versicherungen, Banken und Verwaltungsunternehmen. Und fest steht auch: Arbeitszeitflexibilität hat Grenzen, denn Dauer, Lage und Verteilung der Arbeitszeit dürfen den Schutzinteressen der Beschäftigten, wie sie im Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutzgesetz und Co. geregelt sind, nicht entgegenstehen. Leider hat sich der Gesetzgeber bisher immer noch nicht dazu durchgerungen die Arbeitszeit- und -ortgesetze an das in vielen Unternehmen Gelebte anzupassen. Dadurch ist es für Unternehmen oft schwierig die Interessen der Arbeitnehmer mit den gesetzlichen Vorgaben übereinzubringen. Darüber hinaus bestehen auch in der Arbeitnehmerschaft unterschiedliche Interessen, sodass einige Mitarbeitende eher weniger Flexibilität wollen und andere dafür mehr. Der Arbeitgeber hat nun die Aufgabe ausgleichend auf die unterschiedlichen Interessen der Arbeitnehmer zu reagieren, um den Betriebsfrieden zu wahren.

Aus eigener Erfahrung

HPTP hat schon seit jeher auf flexible Arbeitszeiten, Gleitzeit und Arbeitszeitkonten gesetzt. Zugleich werden Prozesse immer weiter digitalisiert und die Ausstattung stets auf dem aktuellen Stand der Technik gehalten, was auch eine ortsungebundene Arbeit ermöglicht.

„Wir haben uns intern mit der Richtlinie Mobiles Arbeiten Regeln gegeben die für alle transparent und einsehbar sind. Im Rahmen dieser Richtlinie bestehen für alle Mitarbeitende dieselben Möglichkeiten mobil und flexibel zu arbeiten – ob sie wollen oder nicht“, sagt Sebastian Hinkel (WP, StB), der als HPTP Partner u.a. für IT Themen zuständig ist. „Jeder Mitarbeitende hat bei uns die gleiche technische Ausstattung, unabhängig ob er oder sie in der Wohnung ein Arbeitszimmer hat oder nicht“, erklärt Sebastian Hinkel weiter. „Mit dieser Gleichbehandlung erhalten wir uns den Teamgeist“.

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