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Ganz schön kryptisch – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Bitcoins & Co

Ganz schön kryptisch

Im Herbst des vergangenen Jahres ging der Bitcoin auf eine rasante Kursrallye, die viele Spekulanten für satte Gewinne nutzten. Ist ein solcher Spekulationsgewinn im Privatvermögen steuerpflichtig?

 

Das Bundesfinanzministerium stuft Bitcoin & Co. genau wie Edelmetalle als „sonstige Wirtschaftsgüter“ ein. Deshalb führt ein Verkauf oder Tausch innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr zu einem steuerlich relevanten privaten Veräußerungsgewinn oder -verlust. Nach derzeitiger Rechtslage ist ein solcher Veräußerungsgewinn aber steuerfrei, wenn die virtuelle Währung länger als ein Jahr im Privatvermögen gehalten wurde. Die Höhe des Gewinns spielt keine Rolle. Bei einem Verkauf innerhalb von zwölf Monaten nach dem Kauf bleiben Gewinne bis zu einer Freigrenze von 600 Euro steuerfrei. Ab 600 Euro muss der Gewinn in voller Höhe versteuert werden.

Achtung: Die 600-Euro-Freigrenze umfasst alle privaten Spekulationsgewinne. Umgekehrt werden aber Spekulationsverluste aus An- und Verkäufen innerhalb eines Jahres von Kryptowährungen oder anderen privaten Veräußerungsgeschäften auch mit Spekulationsgewinnen verrechnet.

Vorsicht bei Bezahlvorgängen mit virtuellen Währungen: Setzt ein Privatanleger eine Kryptowährung als Zahlungsmittel ein, gilt dies als Veräußerung. Wie bei einem Tausch bestimmt der Preis der gekauften Ware den Wert der Veräußerung. Also werden auch dann Steuern fällig.

Wie berechne ich die Haltedauer für virtuelle Währungen? In Deutschland wird hauptsächlich das Verbrauchsfolgeverfahren „First In, First Out“ (FIFO) genutzt. Da man Kryptowährungen nicht physisch zählen kann, wird die Haltedauer jedes einzelnen „Coins“ im Besitz mit dem Ankaufnachweis durch dieses Verfahren fiktiv angenommen. Es ist demnach enorm wichtig, die Ankaufbelege vorlegen oder nachweisen zu können.

Ausblick: Das Bundesfinanzministerium hat einen 24-seitigen Entwurf zur Besteuerung von virtuellen Währungen erstellt. Er sieht eine Neuregelung der bisherigen Steuerfreiheit von Krypto-Investments nach einer Haltefrist von einem Jahr vor, wenn Einheiten einer virtuellen Währung als Einkunftsquelle genutzt werden. Dies würde dazu führen, dass sich die Spekulationsfrist für einen solchen Anleger auf zehn Jahre verlängert.

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