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Höher – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

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Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten, sind zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

Seit 2018 lag der Abgabesatz bei 4,2 Prozent der an selbstständige Künstler und Publizisten geleisteten Netto-Entgelte. Für 2021 ist der Abgabesatz nun auf 4,4 Prozent erhöht worden. Durch einen Entlastungszuschuss in Höhe von 23 Millionen Euro aus Bundesmitteln konnte ein noch höherer Anstieg auf 4,7 Prozent verhindert werden. Somit soll in der aktuellen Krisensituation eine unverhältnismäßige Belastung der Liquidität für abgabepflichtige Unternehmen verhindert werden. Gleichzeitig bleibt die solide Finanzierung der sozialen Absicherung der Künstler und Publizisten gewährleistet.

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