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Vorerst überbrückt – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Editorial

Vorerst überbrückt

Vor zwei Jahren begann das, was wir heute immer noch die Coronakrise nennen. Es gibt wohl kaum jemanden, der glaubte, dass wir auch 24 Monate später noch immer nicht zu unserer gewohnten Normalität zurückgekehrt sein würden. Auch die damalige Bundesregierung ging sicher nicht davon aus, dass unser wirtschaftliches und gesellschaftliches Leben über einen so langen Zeitraum hinweg dermaßen vom Coronavirus beeinflusst würde. Wie sonst ist zu erklären, dass sie im Jahr 2020 zunächst eine auf drei Monate befristete Soforthilfe beschloss. Es folgte Überbrückungshilfe auf Überbrückungshilfe. Ein ganzer Flickenteppich aus Hilfsprogrammen wurde aufgelegt – jedes mit anderen Richtlinien versehen und an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft. Und weil sich in diesem Dschungel der Überbrückungen kaum noch jemand zurechtfinden dürfte, bekommen die Leser von tatort:steuern in dieser Ausgabe einen Überblick an die Hand. Wenn einigen diese Zusammenfassung wie ein Ausflug in die Geschichte vorkommen wird, wollen wir daran erinnern, dass für die meisten Hilfsprogramme noch die Schlussabrechnungen ausstehen.

Ihre Marthe Hofmann