Editorial
Halbe Geschenke
Wir Steuerberater werden immer wieder gefragt, wie die Steuerlast für die Erben möglichst gering gehalten werden kann. Unser Rat, den Nachlass an die künftigen Erben rechtzeitig durch Schenkungen zu regeln, stößt dabei häufig auf nicht ganz unberechtigte Gegenargumente. „Ich verschenke die Kontrolle über mein Eigentum.“ „Ich muss auf Einnahmen verzichten.“ „Ich verliere die Rechte an meinem Hab und Gut.“ Alles richtig, aber das muss nicht so sein. Schon seit Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) im Jahr 1900 gibt es das Instrument des Nießbrauchs, das eine Person berechtigt, Nutzungen aus einem Gegenstand oder Vermögen zu ziehen, ohne selbst Eigentümer zu sein. Schenkungen mit Nießbrauchvorbehalt bieten steuerliche Vorteile und Einkommenssicherung, erfordern jedoch eine sorgfältige Planung. Wir beleuchten dieses Thema in diesem Heft ausführlich, weil wir möchten, dass Sie ihre finanzielle Sicherheit behalten, wenn Sie die Nachfolge schon zu Lebzeiten ordnen.
Ihre Marthe Hofmann