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Kein Ende in Sicht – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Coronahilfen

Kein Ende in Sicht

Corona hält uns nun schon seit mehr als zwei Jahren in Atem. Zur Hilfe und Unterstützung, der von der Pandemie betroffenen Unternehmen, jagt ein Hilfsprogramm das nächste. tatort:steuern möchte im Folgenden eine Übersicht der wichtigsten Programme geben.

Der Ausbruch der Pandemie im März 2020 hat die meisten von uns vor völlig neue Herausforderungen gestellt. Viele Unternehmer mussten ihre Planungen für das Jahr 2020 zu den Akten legen und sich mit der neuen Situation vertraut machen. Dabei gerieten sehr schnell die einzelnen Förderprogramme des Bundes und der Länder in den Mittelpunkt des Interesses. Doch was am Anfang noch übersichtlich schien, wurde spätestens zum Ende des Jahres 2020 nahezu undurchschaubar. Es gab nach der Soforthilfe für die Monate April bis Juni 2020 eine ganze Reihe von Förderprogrammen. Die bekanntesten Fördermaßnahmen des Bundeswirtschaftsministeriums waren:

  1. Überbrückungshilfe I für die Monate Juni bis August 2020
  2. Überbrückungshilfe II für die Monate September bis Dezember 2020
  3. November-/Dezemberhilfe für die Monate November und Dezember 2020

Außerdem legten einige Bundesländer zusätzliche Förderprogramme – oft auch branchenbezogen – auf. Nicht zuletzt kamen sowohl die KfW-Bank als auch die Finanzämter sehr zeitnah mit Liquiditätshilfe­programmen auf die Unternehmen zu. Zudem wurden einige Branchen mit extra auf sie zugeschnittenen Fördermaßnahmen unterstützt. Dazu gehören insbesondere:

Der Überblick ging für viele Unternehmer verloren. Erschwerend kam hinzu, dass nach den schlechten Erfahrungen mit der Soforthilfe die meisten Hilfen von sogenannten prüfenden Dritten beantragt werden mussten. Dieser Personenkreis umfasst Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, für die sich folgende Fragen stellten:

Doch bevor sich die meisten mit den bestehenden Hilfsprogrammen vertraut gemacht hatten, ging mit Beginn des Jahres 2021 der Reigen der Hilfsprogramme vom Bundeswirtschaftsministerium munter weiter:

  1. Überbrückungshilfe III für die Monate November 2020 bis Juni 2021
  2. Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis Dezember 2021
  3. Überbrückungshilfe IV für den Zeitraum Januar bis März 2022
  4. Neustarthilfsprogramme

Die einzelnen Hilfsprogramme unterscheiden sich grundsätzlich in ihrer Wirkungsweise. Zum einen gibt es Programme, wie die Überbrückungshilfe I bis IV, die darauf abzielen, bei einem gewissen Umsatzrückgang, den Unternehmen entstandene Fixkosten teilweise, komplett oder auch darüber hinaus zu erstatten. Zum anderen gibt es die Programme der Neustarthilfe, die darauf ausgerichtet sind, einen pauschalen Vorschuss auf die Betriebskosten an die betroffenen Unternehmen auszuzahlen. Davon abgegrenzt hat sich die sogenannte November- und Dezemberhilfe (2021). Den Unternehmen, die durch den am 2. November 2020 beginnenden Lockdown zur Schließung gezwungenen waren, sollte eine Entschädigung in Form von 75 Prozent des entgangenen Umsatzes zuteil werden. Anfänglich war dafür geplant, dass im Gegensatz zur Überbrückungshilfe I und II nicht die Kosten relevant sind, sondern lediglich der Umsatz des Vorjahres als Bemessungsgrundlage dient. Anfang Februar 2021 wurde dies jedoch erweitert und diese Erweiterung, die wie eine Fixkostenerstattung funktionierte, rückwirkend angewendet.

Mit dem Programm Neustarthilfe Plus werden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristet Beschäftigte in den darstellenden Künsten bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie in den Förderzeiträumen Juli bis September und Oktober bis Dezember 2021 unterstützt. Der Vorschuss (Betriebskostenpauschale) wurde im Vergleich zur Neustarthilfe auf maximal 4.500 Euro für Soloselbstständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften und auf bis zu 18.000 Euro für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften im gesamten Bezugszeitraum erhöht. Den Antrag können Sie selbst oder prüfende Dritte für Sie stellen.

Wo stehen wir aktuell und welche Förderungen sind noch möglich?

Neben den Programmen der Überbrückungshilfe III Plus und IV besteht aktuell noch die Antragsmöglichkeit für die Neustarthilfe Plus und Neustarthilfe 2022. Als Förderzeiträume sind dabei nach derzeitigem Stand jeweils das 2. Halbjahr 2021 sowie das 1. Quartal 2022 maßgebend. Die Erstanträge können noch bis zum 31. März 2022 (Überbrückungshilfe III Plus und Neustarthilfe Plus) oder 30. April 2022 (Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022) gestellt werden.

Nicht zu vergessen sind auch die Möglichkeiten, die sich aus anderen Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder ergeben. Nur um einige zu erwähnen:

Außerdem gibt es noch eine Vielzahl von Förderungen der einzelnen Bundesländer und gegebenenfalls der Kommunen, über die Sie Ihr Steuerberater gerne berät.

Schlussabrechnung ist unverzichtbar!

In den meisten Hilfsprogrammen ist vorgesehen, eine Endabrechnung unter Übermittlung der tatsächlichen Bemessungsgrundlage für die Förderung zu erstellen. Die dazu erforderlichen Erfassungsmöglichkeiten beim Bundeswirtschaftsministerium sind seit Oktober 2021 nutzbar und werden in den nächsten Wochen auch für die noch aktuellen Programme zur Verfügung stehen. Spätestens dann heißt es für die prüfenden Dritten, aber auch für die Selbstantragsteller (Neustarthilfe), bis zum 31. Dezember 2022 die entsprechenden Schlussabrechnungen zu erstellen, falls die Frist nicht verlängert wird.

FAZIT Corona wird auch weiterhin ein Bestandteil unseres Alltags und unserer Unternehmenswelt bleiben. Die finanziellen Belastungen sind für viele Unternehmen enorm. Auch wenn die Hoffnung besteht, dass wieder etwas mehr Normalität einkehrt, wird sich das unter Umständen noch lange hinziehen. Bis dahin bleibt zu hoffen, dass der Staat die Unternehmen, die ihre Geschäftstätigkeit nicht oder nicht im gewohnten Umfang ausüben können, unterstützt, um diese schwierige Krise zu überstehen.

Hier finden Sie eine Übersicht zum Antragsverfahren der Corona-Wirtschaftshilfen.

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