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Verjährt – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

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Verjährt

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Doch was passiert, wenn zum Jahresende Urlaubstage übrig bleiben? Wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt, verjähren Urlaubsansprüche nach drei Jahren – auch wenn der Arbeitgeber nicht auf diese Frist hinweist. Im laufenden Arbeitsverhältnis hingegen darf gesetzlicher Urlaub, der auch über Jahre hinweg nicht genommen wurde, ohne vorherigen Hinweis des Arbeitgebers nicht verfallen und kann auch nicht verjähren. Der Arbeitnehmer muss zusätzlich in die Lage versetzt werden, Urlaub zu nehmen. Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses muss der Urlaub abgegolten werden. Eine dreijährige Verjährungsfrist beginnt jedoch erst seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Jahr 2018. Urlaubsansprüche aus den Jahren vor dem 1. Januar 2015 verjähren dementsprechend nicht.

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