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Übergangs-Ende – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

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Übergangs-Ende

Zur Sicherung von Kassensystemen vor Manipulationen müssen seit dem 1. Januar 2020 elektronische Registrierkassen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Diese besteht aus einem Sicherheitsmodul und einem Speichermedium und verfügt über eine digitale Schnittstelle. Das Bundesfinanzministerium hat festgelegt, welche Aufzeichnungssysteme über eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung verfügen müssen und welche Anforderungen diese zu erfüllen haben. Für jeden Vorgang muss eine neue Transaktion mit folgendem Inhalt angelegt werden:

1. der Zeitpunkt des Vorgangsbeginns, 2. eine eindeutige und fortlaufende Transaktionsnummer, 3. die Art des Vorgangs, 4. die Zahlungsart, 5. der Zeitpunkt der Vorgangsbeendigung oder des Vorgangsabbruchs, 6. ein Prüfwert sowie 7. die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder die Seriennummer des Sicherheitsmoduls.

Für Registrierkassen, die nach dem 25. November 2010 und vor dem 1. Januar 2020 angeschafft wurden und die baubedingt nicht nachgerüstet werden konnten, läuft am 31. Dezember 2022 die Übergangsfrist nun endgültig aus. Entsprechende Kassensysteme sollten bis zum Dezember unbedingt ausgetauscht werden. Dazu gibt es mittlerweile mehrere zertifizierte Anbieter.

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