Digitalisierung
Digital Jetzt!
Es gibt wohl kaum eine Branche, in der nicht in die Digitalisierung der Prozesse, Produkte oder Dienstleistungen sowie in die diesbezügliche Weiterbildung der Mitarbeiter investiert wird. Der Staat unterstützt entsprechende Vorhaben finanziell. tatort:steuern erklärt, ob und wie Sie in den Genuss des Zuschusses kommen können.
Digitale Technologien und das Know-how für deren Anwendung entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.
Immer mehr mittelständische Unternehmen erkennen: Die Digitalisierung eröffnet neue wirtschaftliche Chancen. Zudem ermöglichen digitale Technologien neue Geschäftsmodelle, intelligente Arbeits- und Produktionsprozesse, eine effektivere Kundengewinnung und eine bessere Vernetzung, zum Beispiel mit Lieferanten. Digitale Kompetenzen und digital geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind deshalb ein entscheidender Faktor für wirtschaftlichen Erfolg. Dennoch zeigen aktuelle Studien, dass es in vielen Unternehmen noch großen Digitalisierungsbedarf gibt. So fehlt im Bereich der IT-Sicherheit oft noch das nötige Bewusstsein für die Abwehr von Risiken.
Antragstellung bis Ende 2023
Mittelständische Unternehmen (mit drei bis 499 Beschäftigten) aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe), die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, können bis Ende 2023 einen Antrag auf Förderung stellen. Leider sind die Fördermittel für 2020 bereits ausgeschöpft. Die Registrierung wird jedoch am 1. Dezember 2020 wieder geöffnet und ist für alle Unternehmen dann fortwährend zugänglich. Bereits bestehende Registrierungen behalten ihre Gültigkeit. Die monatlich verfügbaren Kontingente werden ab Januar 2021 auf Basis eines Zufallsverfahrens verlost. Die ausgelosten Registrierungen können einen Antrag vorbereiten und einreichen. Insgesamt stehen für das Programm 203 Millionen Euro zur Verfügung.
Unternehmen müssen durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Dieser
- beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben,
- erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen,
- zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen,
- stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.
Außerdem:
- Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
- Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
- Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
- Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.
In diesem Artikel sind die aktuell veröffentlichten Informationen des BMWi zusammengestellt.
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