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Lukrativ – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

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Lukrativ

Für alle, die sich überall wie zu Hause fühlen möchten, ist es eine gute Idee und für die, die gern die Welt bei sich zu Gast haben, ein lukratives Geschäft. Mit diesen Worten lässt sich der Erfolg des „social travelling“ kurz und knapp erklären.

Vermieter in Deutschland, die einzelne Zimmer, Wohnungen oder Häuser „einem weltweit agierenden Vermittlungsportal von Unterkünften“ anbieten, dürfen sich mittlerweile jedoch nicht mehr sicher sein, dass sie die Einnahmen am Fiskus vorbeischummeln können. Die Steuerfahndung der Finanzbehörde Hamburg hat im September 2020 nach einem mehrere Jahre andauernden Verfahren erreicht, dass die Daten von Airbnb-Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken übermittelt werden müssen.

Das Vermittlungsportal wird damit verpflichtet, steuerlich relevante Daten deutscher Vermieter an die deutsche Steuerverwaltung herauszugeben. Diese Informationen sollen den Finanzämtern helfen, bisher verschwiegene Einnahmen aufzuspüren und der Besteuerung zu unterwerfen. Wer privat Unterkünfte vermietet, erzielt damit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Die Dunkelziffer steuerunehrlicher Vermieter wird dabei als sehr hoch eingeschätzt.

Finanzbehörde Hamburg, Pressemitteilung vom 02.09.2020

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