Kompakt
Steuerberaterlatein – Teil 5
Das deutsche Steuerrecht ist sicher nicht unkompliziert und für viele unserer Leser mitunter das sprichwörtliche Buch mit sieben Siegeln. So ist auch die Sprache der Steuerberater gespickt mit ungewöhnlichen und zuweilen amüsanten Begriffen. tatort:steuern will ein bisschen Licht ins Dunkel bringen und erklärt, was kaum jemand versteht.
Keine Angst, bisher wird auf Dummheit – im Sinne von nicht wissen – noch keine Steuer erhoben. Dennoch kann dieses Nichtwissen teuer werden. Als Dummensteuer werden – zugegebenermaßen eher inoffiziell – alle Steuern bezeichnet, die auf legalem Wege vermeidbar gewesen wären. Dazu kann es aufgrund mehrdeutiger Gesetze, durch mangelnde Information und Unwissenheit, aber auch durch operative oder strategische Fehlentscheidungen kommen. Um diese Steuern zu vermeiden, haben Sie uns – Ihre gut ausgebildeten Steuerberater.
Ein Vorsteuerüberhang erscheint auf den ersten Blick für Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige, die Umsatzsteuer abführen, positiv. Er entsteht nämlich dann, wenn innerhalb einer Abrechnungsperiode durch größere Ausgaben mehr Umsatzsteuer (Vorsteuer) gezahlt wird, als die gegenzurechnende Umsatzsteuer aus den Einnahmen beträgt. Die sich daraus ergebende Differenz wird vom Finanzamt erstattet. Ein Vorsteuerüberhang über längere Zeiträume kann jedoch nachteilig sein, denn er bedeutet, dass ein Unternehmen Verluste erwirtschaftet. Zudem besteht die Gefahr, dass das Finanzamt in solchen Fällen von Liebhaberei ausgeht.
„Da werden Sie geholfen!“, versprach zur Jahrtausendwende Verona Pooth in einem Werbespot einer Telefonauskunft. Bitte verwechseln Sie das nicht mit der Anrufungsauskunft. Denn mit dieser Auskunft hilft Ihnen keine Telefongesellschaft, sondern das Finanzamt. Das hat nämlich gegenüber Arbeitgebern und Arbeitnehmern der Betriebsstätten ihres Bezirks Auskunft zu erteilen, ob und inwieweit in einem konkret dargestellten Fall die Lohnsteuervorschriften anzuwenden sind. Und im Gegensatz zu vielen Telefonauskünften ist die Anrufungsauskunft in allen Fällen kostenfrei.
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