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BFH in Zahlen – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Kompakt

BFH in Zahlen

Der Bundesfinanzhof (BFH) ist die höchste Instanz der Finanzgerichtsbarkeit in Deutschland. In erster Linie ist er als Revisionsgericht tätig, entscheidet also über Revisionen gegen die Urteile der Finanzgerichte. Er kann in letzter Instanz vom Steuerbürger angerufen werden, was für diesen häufiger erfolgreich endet, als man meinen mag.

Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung. Bei einer Revision wird ein Urteil der Vorinstanz – also dem Finanzgericht – auf Rechtsfehler überprüft. Grundsätzlich werden nicht noch einmal die tatsächlichen Umstände eines Falles überprüft.

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist ein Rechtsbehelf gegen die Nichtzulassung einer Revision. Entscheidet der BFH zugunsten des Beschwerdeführers und lässt die Revision zu, wird das Verfahren unmittelbar als Revisionsverfahren fortgesetzt.

2.166 Verfahren wurden im Jahr 2018 von den elf Senaten des BFH erledigt. Das heißt, im Schnitt wurden in jeder Woche des vergangenen Jahres 41 Urteile gesprochen. Eingegangen waren 2.344 Fälle.

46 Prozent der Revisionsverfahren wurden zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden.

Nur 12 Prozent der Nichtzulassungsbeschwerden waren für die Steuerpflichtigen erfolgreich.

Insgesamt (Nichtzulassungsbeschwerden und Revisionsverfahren) entschied der BFH in 18 Prozent der verhandelten Fälle im Sinne der Steuerpflichtigen.

Rund 7 Monate betrug im Durchschnitt die Dauer aller im Jahr 2018 abgeschlossenen Verfahren, wobei Revisionsverfahren im Schnitt 20 Monate dauerten und über Nichtzulassungsbeschwerden nach durchschnittlich sechs Monaten entschieden war.

In Summe mit älteren Verfahren aus den Vorjahren blieben im vergangenen Jahr ca.1.800 Fälle unerledigt. Nur 22 davon – das sind 1,2 Prozent – waren vor 2016 beim BFH eingegangen.

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