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Drei Monate – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

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Drei Monate

Es hat sich sicher bereits herumgesprochen; da das Thema jedoch wichtig für ausnahmslos alle Eigentümer von Grundstücken ist, wollen wir an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen: Die Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung wurde um drei Monate verlängert. Ursprünglich war der Termin für den 31. Oktober 2022 vorgesehen. Um jedoch die Bürger, die Wirtschaft und auch die Steuerberater zu entlasten, hat die Finanzministerkonferenz im Oktober über die Fristverlängerung entschieden. Keine schlechte Idee, denn die elektronische Übermittlung der Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte war erst seit 1. Juli 2022 möglich. Aber natürlich bedeutet es auch eine Entspannung für die Finanzverwaltungen. Wenige Tage nach dem Start war das Übermittlungsportal ELSTER aufgrund der hohen Anzahl der Seitenaufrufe vorübergehend lahmgelegt. Bis Anfang Oktober hatten schätzungsweise nicht einmal ein Drittel der Haus- und Wohnungsbesitzer ihre Unterlagen online übermittelt. Deshalb hatte sich der Bundesfinanzminister für die Fristverlängerung eingesetzt und das Gespräch mit den Ländern gesucht.

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