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Einer für alle – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

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Einer für alle

Was tun, wenn der Steuerbescheid nicht so ausfällt, wie der Steuerzahler es erwartet oder zumindest erhofft hat? Binnen eines Monats müsste Einspruch eingelegt werden. Dabei kann es ratsam sein, zu prüfen, ob beim Bundesfinanzhof (BFH) bereits ein Verfahren zum Sachverhalt anhängig ist. Denn Kläger, die vor den BFH ziehen, erstreiten ihr Recht nicht nur für sich allein, sondern für alle Steuerzahler. In diesen Fällen wird mit der Schilderung des Sachverhaltes und dem Verweis auf das Aktenzeichen das Ruhen eines Verfahrens beantragt. Wird vom BFH ein Urteil gesprochen, findet dieses schließlich auf die Steuerfestsetzung Anwendung. Fällt das Urteil zugunsten des Steuerzahlers aus, profitieren alle, die sich in das laufende Verfahren eingeklinkt haben. Wird der Prozess verloren, ändert sich am Bescheid nichts. Mitunter kann man sogar rückwirkend profitieren, wenn man sich an solchen Musterprozessen beteiligt, da die zuständigen Finanzämter die Urteile auch auf die Bescheide vergangener Jahre anwenden.

Manche Rechtsfragen sind von weitreichender Bedeutung und wirken sich auf viele Steuerfälle aus. Hier wartet die Finanzverwaltung von sich aus auf die Entscheidung der obersten Richter. Der Bescheid wird dann mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen, womit ein Einspruch nicht mehr notwendig ist.

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