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Steuer-geschichte(n) – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Kompakt

Steuer-geschichte(n)

Steuern zu zahlen, gehört so selbstverständlich zu unserem Leben, dass sich wahrscheinlich kaum jemand fragt, wann und von wem sie überhaupt erfunden wurden. tatort:steuern begibt sich für Sie auf die Reise in die Geschichte. (Teil VI)

In der Zeit des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation erlebte die Steuerpolitik eine bedeutende Veränderung. Die fränkischen Könige setzten die von den Römern eingeführten Grund- und Kopfsteuern, unter anderem aufgrund veralteter Steuerverzeichnisse und des zunehmenden Widerstandes, aus. Ihr Versuch, reichseinheitliche Steuern einzuführen, stieß bei den Fürsten auf Gegenwehr. Stattdessen finanzierten ab dem 16. Jahrhundert Städte und Stände das Reich durch Matrikularbeiträge – Umlagen, die von Gliedstaaten an den Zentralstaat geleistet werden.

Zu dieser Zeit wurden direkte Steuern nur in Ausnahmefällen erhoben, etwa bei königlichen Hochzeiten, Kriegsführung oder in Fällen „allgemeiner Not“. Die Finanzierung des Reichs hing vorwiegend vom König selbst ab, der seine Mittel aus seinen eigenen Erbländern und Reichsgütern beziehen musste. Ein bedeutender Teil dieser Finanzierung stammte aus den regelmäßigen Steuerzahlungen der Reichsstädte.

Mit dem steigenden finanziellen Bedarf des Reichs, hauptsächlich durch Kriege, war das bestehende Finanzsystem jedoch nicht mehr ausreichend. Daher wurde der „Gemeine Pfennig“ eingeführt, ein Gemisch aus Kopf-, Personal-, Standes-, Einkommen- und Vermögensteuern. Doch auch dieser konnte nicht die nötigen Einnahmen generieren und wurde oft nicht vollständig oder gar nicht bezahlt. Es fehlte an einer einheitlichen Steuerbehörde, die Sanktionen gegen Verstöße hätte durchsetzen können.

Quelle: Der Zehnte – ein Streifzug durch die Steuergeschichte | Steuern und Finanzen | bpb.de

Quelle: Der Zehnte – ein Streifzug durch die Steuergeschichte | bpb.de

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