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Und sie bewegt sich doch – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Brennpunkt

Und sie bewegt sich doch

Nach vielen Jahren des Stillstands kommt endlich wieder Bewegung in die Finanzpolitik. Haben wir in der Vergangenheit häufig den Mut zu Reformen und steuerliche Anreize als positive Lenkungspolitik vermisst, so bringen uns die beschlossenen Maßnahmen und Gesetzesänderungen gleich Anfang 2020 ins Staunen: Von der Forschungsförderung über steuerliche Entlastungen bei energetischer Sanierung bis zur Grundsteuerreform und noch einigem mehr ist alles schon beschlossene Sache – so schnell kann’s gehen. Da fragt man sich: Wer hat den Bremsklotz gelöst, der jahrelang das Steuerrecht blockierte? Sogar die Grundsteuerreform, an der gefühlt jahrzehntelang gebastelt wurde, ist im Bundesrat durchgewinkt worden.

Im letztgenannten Reformwerk wird vermutlich nicht jeder neue Paragraf als frohe Botschaft vom Steuerzahler empfunden, aber dennoch: Die bisherige Reformuntätigkeit fühlte sich auch nicht gut an. Zentrales Ziel der Reform ist, die Grundsteuer in Einklang mit dem Grundgesetz zu bringen. Die Neuregelung soll außerdem gerecht sein, indem sich die Grundsteuer zwar weiterhin am Wert einer Immobilie orientiert. Für die Ermittlung der Höhe der Grundsteuer wird in Zukunft aber nicht mehr auf den Bodenwert zurückgegriffen, sondern es sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden.

Vom 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach dem neuen Verfahren berechnet. Die künftige Höhe der individuellen Steuerlast kann heute noch nicht benannt werden, da zunächst die Werte der Grundstücke und statistischen Miethöhen festgestellt werden müssen. Es wird nach Aussage des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) vermutlich noch einige Jahre dauern, bis konkrete Werte feststehen, aber egal – wir warten ab. Anders ist es bei der steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen. Da sollten Sie nicht lange fackeln und die Gunst der Stunde nutzen. Ebenso könnten die diversen Mobilitätsförderungen für Sie von Interesse sein.

Auf der anderen Seite legt der Gesetzgeber den Unternehmen neue Steine in den Weg – so zum Beispiel die neue Bonpflicht für den Handel. Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt eine Belegausgabepflicht in allen Geschäften. Immerhin hat das BMF klargestellt, dass diese keine Belegannahmepflicht beinhaltet. Der Bäcker muss seinem Kunden also nicht hinterherrennen, falls der seinen Brötchen-Bon auf dem Tresen liegen lässt. Ob das dem Steuerbetrug entgegenwirkt oder nur den Verbrauch an Bonrollen in die Höhe treibt, bleibt abzuwarten. Aber die Steuergerechtigkeit liegt unserem Fiskus eben besonders am Herzen.

Zitieren wir zum Abschluss Olaf Scholz aus seiner Rede beim Deutschen Steuerberatertag: „Es ist so viel Bewegung im Steuerrecht wie schon lange nicht mehr – Bewegung in Richtung eines gerechteren, ökologischeren, innovativeren Steuersystems, bei dem alle ihren fairen Beitrag zur Finanzierung der Gesellschaft leisten.“ Wir wünschen unserem Finanzminister ein gutes Händchen für eine positive Lenkungspolitik im Steuerrecht und viel Kraft für das Wegräumen von Bremsklötzen und alten Hinkelsteinen. Ein gutes Motto für die Steuerpolitik der beginnenden 20er wäre doch: Volle Kraft voraus! Ökologisch wertvoll, natürlich.

Ihr Team von Stegemann & Collegen