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Bescheinigung – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

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Bescheinigung

Endlich soll sie kommen: die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Das bedeutet, der gelbe Beleg, den Arbeitnehmer im Falle einer Krankschreibung bisher immer noch im Lohnbüro abgeben, ist dann Geschichte. Bereits seit Oktober 2021 sind Ärzte verpflichtet, Krankschreibungen in einem elektronischen Verfahren an die Krankenkassen zu melden. Ab 1. Juli 2022 sollen dann Arbeitgeber digital über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit (AU) ihrer gesetzlich versicherten Arbeitnehmer informiert werden und auch darüber, ab wann die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entfällt. Die Daten stellen die Krankenkassen bereit, jedoch müssen diese durch die Unternehmen abgerufen werden. Das bedeutet allerdings, dass die Arbeitgeber von ihren Beschäftigten darüber informiert werden, dass sie beim Arzt waren, der eine AU festgestellt hat. Unternehmen müssen sich der Herausforderung stellen, die AU-Daten proaktiv abzurufen und zur Entgeltabrechnung bereitzustellen. Mandanten, die ihre Lohnabrechnungen von ihrem Steuerberater erstellen lassen, müssen sicherstellen, dass die Informationen rechtzeitig übermittelt werden, damit die Daten vom Steuerbüro abgerufen werden können.

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