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5 – Mandantenzeitschrift tatort:steuern

Steuerzahl

 

verschiedene Steuerarten werden in Deutschland auf alkoholische Getränke erhoben. Neben Bier, Schaumwein, Branntwein und Alkopops werden auch Zwischenerzeugnisse besteuert, zum Beispiel Portwein oder Sherry. Die Steuer wird zusätzlich zur Umsatzsteuer erhoben, und ihre Höhe variiert nach Getränkeart; teilweise auch nach dem Alkoholgehalt. Die gute Nachricht für Weinliebhaber: Auf Stillwein wird zusätzlich keine spezielle Steuer erhoben.

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