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Minimum
Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro je Stunde. Die Erhöhung zieht auch automatische Anpassungen bei Mini- und Midijobs nach sich.
Die Minijob-Grenze ist gesetzlich an den Mindestlohn gekoppelt und steigt dadurch auf 603 Euro monatlich. Einkommen oberhalb dieser Grenze fallen in den Midijob-Bereich, der weiterhin bis 2.000 Euro monatlich reicht. Midijobber bleiben sozialversicherungspflichtig, profitieren aber von reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen.
Parallel dazu wird der steuerliche Grundfreibetrag für 2026 auf 12.348 Euro angehoben. Damit bleibt ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei.
Für Vollzeitbeschäftigte mit einer 40-Stunden-Woche bedeutet der neue Mindestlohn ein Bruttoeinkommen von rund 2.400 Euro monatlich und etwa 28.800 Euro jährlich. Die Kombination aus höherem Mindestlohn und angehobenem Grundfreibetrag führt zu einem spürbaren Plus beim Nettoeinkommen, insbesondere im unteren und mittleren Einkommensbereich.
Zum 1. Januar 2027 ist eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14,60 Euro je Stunde vorgesehen. Somit wird auch die Minijob-Grenze auf rund 633 Euro monatlich ansteigen.
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